Beschlussvorlage - 3/090/2021

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Auf der Mitgliederversammlung der Gemeindewehr Lüdersdorf am 03.09.2021 wurde Herr Marco Urbschat zum stellv. Gemeindewehrführer gewählt. Gemäß § 12 Abs. 1 BrSchG (Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V) vom 21.12.2015 bedarf die Wahl des stellvertretenden Gemeindewehrführers der Zustimmung der Gemeindevertretung.

 

Die Wählbarkeitsvoraussetzungen nach § 12 Abs. 2 BrSchG i. V. m. § 3 der Feuerwehrlaufbahn-, Dienstgrad- und Ausbildungsverordnung M-V (FwLaufbDgrAusbVO M-V) sind erfüllt. Nach § 4 der FwLaufbDgrAusbVO M-V werden den gewählten und bestellten Führungskräften nach abgeschlossener Mindestausbildung für Ihre Funktion der ihm laut Gesetz aufgeführte Dienstgrad verliehen.

 

Herr Marco Urbschat hat die geforderte Mindestausbildung, Gruppenführer, Zugführer und Leiter einer Feuerwehr bereits abgeschlossen, es ist der Dienstgrad Oberbrandmeister zu verleihen.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung stimmt der Wahl des Herrn Marco Urbschat zum stellv. Gemeindewehrführer der Gemeinde Lüdersdorf zu. Für die Dauer der Wahlperiode (6 Jahre) wird Herr Marco Urbschat zum Ehrenbeamten ernannt und erhält den Dienstgrad Oberbrandmeister.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Aufwandsentschädigung monatlich 85,- € ab September 21

 

 

Loading...