Beschlussvorlage - 4/718/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Gemeindevertretung hat am 22.10.2019 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Dorfplatz Schattin“ gefasst. Das Planverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Dorfplatz Schattin“ wurde nach den Vorschriften des § 13a BauGB durchgeführt.

 

Das Planungsziel des Bebauungsplans besteht in der Schaffung der bauleitplanerischen Voraussetzungen zur Festigung des Standortes der Freiwilligen Feuerwehr im Dorfzentrum von Schattin, einschließlich der Schaffung des Angebotes einer Löschwasserspeicher- und entnahmestelle für den Ortsteil. Darüber hinaus sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für vier Einfamilienhäuser geschaffen werden sowie die Erhaltung und Schutz von Grünbereichen im westlichen Bereich des Plangebietes.

 

Die Stellungnahmen aus den durchgeführten Beteiligungsverfahren wurden von der Gemeindevertretung geprüft und sachgerecht abgewogen. Die Ergebnisse der Abwägung sind in den Bebauungsplan eingeflossen. Die sich aus der Abwägung ergebenden Änderungen sind sowohl klarstellender und präzisierender Natur als auch redaktioneller Art.

 

Um das Aufstellungsverfahren abzuschließen, ist der Satzungsbeschluss durch die Gemeindevertretung zu fassen. Mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 Abs. 3 BauGB tritt der Bebauungsplan in Kraft.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

  1. Gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S.3634) , das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147) geändert worden ist und § 86 Landesbauordnung M-V (LBauO M-V) vom 15. Oktober 2015 (GVOBl. M-V 2015, S. 344), beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Lüdersdorf den Bebauungsplan Nr. 10 „Dorfplatz Schattin“ für den Bereich:

- nördlich und westlich der Hauptstraße in Schattin,

- östlich des Gewässer II. Ordnung (Flurstück 23/1)

- südlich der Bebauung an der Hauptstraße in Schattin,

 

bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) sowie den örtlichen Bauvorschriften, als Satzung.

 

  1. Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 10 wird gebilligt.
  2. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 10 „Dorfplatz Schattin“ gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Keine

 

 

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