Beschlussvorlage - 4/734/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Das Grobkonzept für die Teilfortschreibung der Kapitel 4.1 Siedlungsstruktur und 4.2 Stadt- und Dorfentwicklung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg zielt darauf ab, die bisherigen Vorgaben der Siedlungsentwicklung neu zu strukturieren und für den Planungsraum angepasst neu zu entwickeln. Hierbei handelt es sich zunächst um ein Grobkonzept, welches allgemeine Planungsabsichten darlegt. Geplant sind nachfolgend eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sowie eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung. Im Anschluss soll der abschließend überarbeitete und beschlossene Entwurf an die oberste Landesplanungsbehörde übermittelt werden. Die Unterlagen sind online unter: https://www.region-westmecklenburg.de/Regionalplanung/Teilfortschreibung-RREP-WM-2011-Kap-Siedlungsentwicklung/ abrufbar. Eine Stellungnahme ist bis zum 02.11.2021 zu übersenden. 

 

Die Inhalte für die Stellungnahme im Rahmen der 1. Beteiligung wurden in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr, Umwelt und Ordnung vom 21.09.2021 sowie der Sitzung des Hauptausschusses vom 28.09.2021 vorberaten.

 

Folgende Inhalte werden in der Stellungnahme thematisiert:

        Klärung/ Darlegung der Raumordnung, wie Ortslagen/ Ortsteile, die zu Zentralen Orten gehören, im Raumentwicklungsprogramm zu bewerten sind

        Klärung/ Darlegung der Raumordnung, wie der Eigenbedarf in Ortschaften, die zu einem Zentralen Ort gehören, zu regeln sind

        Es sollte keine Verpflichtung für Zentrale Orte bestehen Wohnraum in allen Segmenten bereitzustellen. Dieser Terminus sollte in „Bemühung“ geändert werden

        Frage an die Raumordnung, wie flexibel die Städte die (Siedlungs-) Entwicklung steuern können (Müssen Bedarfe gänzlich im zentralen Ort erbracht werden oder können Anteile der Bedarfe auch in Ortschaften abgebildet werden)

        Zentralen Orten obliegt die Bereitstellung von Infrastruktur. Wie will die Raumordnung dies stärken, wenn keine Bauflächen mehr vorhanden sind?

        Wie soll eine Entwicklung der Zentralen Orte erfolgen, wenn Potentiale von Innenbereichsflächen bereits in Anspruch genommen worden sind und eine Entwicklung im Außenbereich eingeschränkt werden soll bzw. nur unter besonderen Anforderungen erfolgen darf? Welche Anforderungen wären diese? Spricht dies nicht gegen den Grundsatz der Stärkung Zentraler Orte?

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung der Stadt Schönberg beschließt die Abgabe einer Stellungnahme zum Entwurf des Regionalen Raumentwicklungsprogramms für die Kapitel 4.1 Siedlungsstruktur und 4.2 Stadt- und Dorfentwicklung, 1. Beteiligungsstufe gemäß Anlage.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Keine

 

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Anlagen

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