Beschlussvorlage - 4/735/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Im Rahmen der Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg (RREP WM) für den Entwurf des Kapitels Energie 6.5 wurde die Stadt Schönberg zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Hierbei handelt es sich um die 3. Beteiligungsstufe deren Beteiligung vom 31.08.2021 bis zum 02.11.2021 durchgeführt wird. Die Unterlagen sind zudem unter folgendem Link vollständig einsehbar: https://www.region-westmecklenburg.de/Regionalplanung/Teilfortschreibung-RREP-WM-2011-Kap-Energie/

 

Die Inhalte für die Stellungnahme im Rahmen der 3. Beteiligung wurden in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr, Umwelt und Ordnung vom 21.09.2021 sowie der Sitzung des Hauptausschusses vom 28.09.2021 vorberaten.

 

Folgende Inhalte werden in der Stellungnahme thematisiert:

        Die Stadt Schönberg spricht sich gegen das WEG 03/21 sowie die Erweiterung aus.

        Die schlüssige Darstellung hinsichtlich der Erweiterung des WEG 03/21 sowie der vor Ort Situation im Bereich Retelsdorf fehlt im Rahmen der Beteiligung

        Es werden planungsrechtliche Grundlagen für weitere Anlagen, neben den bereits vorhandenen im Altgebiet, geschaffen, sodass es zu einer Ballung von Windenergieanlagen kommt und damit der Eingriff in das Landschaftsbild verstärkt.

        Die Möglichkeit für Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen soll offengelassen werden.

        Die Abstände zu Windeignungsgebieten basieren nicht auf den immissionsschutzrechtlich zwingend erforderlichen Abständen zur Wohnbebauung, dass durch die Windeignungsgebiete Grundlagen geschaffen werden, die im Rahmen des Genehmigungsverfahrens aufgrund von immissionsschutzrechtlichen Konflikten nicht zulässig wären.

        Die Stadt Schönberg spricht sich generell gegen Repoweringmaßnahmen aus.

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung der Stadt Schönberg beschließt die Abgabe einer Stellungnahme zum Entwurf des Regionalen Raumentwicklungsprogramms für das Kapitel 6.5 Energie, 3. Beteiligungsstufe gemäß Anlage.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

Keine

 

 

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Anlagen

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