Beschlussvorlage - 4/738/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Im Rahmen der Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg (RREP WM) für den Entwurf des Kapitels Energie 6.5 wurde die Gemeinde Grieben zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Hierbei handelt es sich um die 3. Beteiligungsstufe deren Beteiligung vom 31.08.2021 bis zum 02.11.2021 durchgeführt wird. Die Unterlagen sind zudem unter folgendem Link vollständig einsehbar: https://www.region-westmecklenburg.de/Regionalplanung/Teilfortschreibung-RREP-WM-2011-Kap-Energie/

 

Veränderung zwischen 2. Beteiligungsstufe und 3. Beteiligungsstufe

 

       Neues WEG 05/21 „Grieben Ost“ mit einer Größe von 50 ha

       Reduktion des WEG 04/21 „Menzendorf“ im südlichen Bereich (südlich der Bahnlinie)

   Streichung der Öffnungsklausel (ehemals PS 10): Demnach ist ein Neubau, der Ersatz bzw. die Erneuerung bestehender Windenergieanlagen möglich, wo das „Altgebiet“ oder ein Teil davon auch in der jetzigen Teilfortschreibung als neues Eignungsgebiet ausgewiesen ist. Auf Altgebietsflächen, die nicht Bestandteil des neuen Eignungsgebietes sind, ist der weitere Betrieb möglich, jedoch nicht der Ersatz bzw. die Erneuerung (Repowering). Die Verortung der Altgebiete ist ebenfalls nicht mehr Bestandteil der zeichnerischen Darstellung.

     PV-Anlage weiterhin vorrangig auf Dächern oder bereits vorbelasteten Freiflächen (wie auch in der 2. Beteiligungsstufe)

 

Im Rahmen des Entwurfs für die Stellungnahme sind folgende Inhalte ausgeführt:

      Umfassung der Gemeinde Grieben durch umliegende Windeignungsgebiete und fehlende Darlegung, dass eine Umfassung ausgeschlossen werden kann

        Verzicht des WEG 05/21 Grieben Ost

        Denkmalschutz des Rundlingsdorfes/ Ensemble

        Sichtung des Weißstorches dieses Jahr

        Verweis auf Stellungnahme und Inhalte im Rahmen der 2. Beteiligung vom 09.05.2019

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Grieben beschließt die Abgabe einer Stellungnahme zum Entwurf des Regionalen Raumentwicklungsprogramms für das Kapitel 6.5 Energie, 3. Beteiligungsstufe gemäß Anlage.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Keine

 

 

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