Beschlussvorlage - 1/370/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Schulentwicklungsplanung des Landkreises Nordwestmecklenburg vom Beginn des Schuljahres 2022/23 bis zum Ende des Schuljahrs 2026/27 (Planungszeitraum)

 

  1. Inhalte der Verordnung über die Schulentwicklungsplanung in M-V vom 16.09.2014 (SEPVO

 M-V):

Die Schulentwicklungsplanung ist eine pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte. Die Landkreise sind für die Planung des gesamten Schulnetzes der Landkreise im Benehmen mit den kreisangehörigen Schulträgern zuständig.

Die Schulen in freier Trägerschaft sollen ihre Planungsüberlegungen dem Landkreis zur Verfügung stellen. Die Entwicklung der Zahl der Schülerinnen und Schüler ist bei der Prognose des Schulbedarfs zu berücksichtigen.

 

  1. Allgemeine Planungsgrundsätze für allgemein bildende Schulen (auszugsweise):
  1. Grundschulen sollen möglichst in Wohnortnähe errichtet und betrieben werden.
  2. Für die Jahrgangsstufe 1 sind jährlich mindestens 20 Schüler vorgeschrieben.
  3. An den Regionalen Schulen bilden die Jahrgangsstufen 5 und 6 die schulartenunabhängige

  Orientierungsstufe.

  1. Regionale Schulen sind mit mindestens 36 Schülern in der Jahrgangsstufe 5 zu führen.
  2.   Die Schülermindestzahl kann unterschritten werden, wenn ansonsten unzumutbare Schulwegzeiten entstehen würden. In diesen Fällen beträgt die Schülermindestzahl 22 Schülerinnen und Schüler.

 

III. Schülerzahlen und Prognosen

Die durch den Landkreis erarbeitete Schülerprognose beruht auf den Daten des Stat. Landesamtes (Stand 08/2021), wobei mit einem Wechsel von 62% der Schülerinnen und Schüler von der Jahrgangsstufe 6 in die Jahrgangsstufe 7 gerechnet wird.

Erstmals sind mit der jetzigen Schulentwicklungsplanung die Auswirkungen des zusätzlichen Schulangebots in Schönberg (Schule in freier Trägerschaft) auf die Bildung von Eingangsklassen berücksichtigt worden.

 

Dies führt zu einer veränderten Bewertung der Bestandsfähigkeit des Regionalschulteils.

 

Die Geburtenzahlen im Einzugsbereich der Regionalen Schule mit Grundschule haben sich gegenüber der letzten Schulentwicklungsplanung deutlich verbessert.

Im Rahmen der letzten Schulentwicklungsplanung wurde im bisherigen Planungszeitraum (Schuljahre 2015/16 bis 2021/2022) mit insgesamt 428 Geburten gerechtet.

2018 wurde die Schülerprognose aktualisiert auf insg. 465 Geburten. In der jetzigen Planung werden 574 Geburten und damit 146 Geburten mehr als bei der jetzt auslaufenden Planung abgebildet.

 

Der Anstieg der Geburten führte jedoch nicht zu einem gleichstarken Anstieg der Einschulungen.

Den aktuell abgebildeten 574 Geburten in den Schuljahren 2015/16 bis 2021/2022 stehen nur 338 Einschulungen gegenüber.

Im abgelaufenen Planungszeitraum wurden insgesamt 214 Schülerinnen und Schüler weniger eingeschult, als zum Schuleinzugsbereich der Schule gehören.

 

Ursächlich ist hierfür ein weiteres Schulangebot im Grundschulbereich, das mit steigender Tendenz von Schülerinnen und Schülern besucht wird, für die die Regionalen Schule mit Grundschule örtlich zuständig ist. In den Schuljahren 2017/18 besuchten 55, im Schuljahr 2018/19 66, im Schuljahr 2019/20 79 und im Schuljahr 2020/2021 87 Schüler/innen aus dem Einzugsbereich das weitere Bildungsangebot.

 

Trotz des o.a. Anstiegs der Geburten sind daher die Schülerzahlen im Grundschulbereich gegenüber der letzten Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung aus dem Jahr 2015 im abgelaufenen Planungszeitraum (Schuljahr 2015/16 bis 2020/21) zurückgegangen. Die Bildung von Diagnoseförderklassen (DFK) konnten den Rückgang nicht kompensieren.

 

Im jetzigen Planungszeitraum (2022/23 bis 2026/27) wird tendenziell mit einem Rückgang der Geburtenzahlen von 43 im 2. Halbjahr 2015 auf 26 um 1. Halbjahr 2020 und im Prognosezeitraum mit Ø 26 – 30 Geburten gerechnet.

Prognose:

Auch künftig muss mit einer „Abwanderung“ von Schülerinnen und Schülern gerechnet werden. Der allgemeine Rückgang der Geburten und die „Abwanderung“ im Grundschulbereich führen zu einer künftigen 1 bis 2-Zügigkeit bis zum Schuljahr 2026/27. Für den Prognosezeitraum 2027/2028 bis 2031/32 wird mit einer 1-Zügigkeit bis 1,5-Zügigkeit gerechnet.

 

Die beschriebenen verringerten Schülerzahlen im Grundschulbereich sowohl im vergangenen Planungszeitraum als auch im aktuellen Planungs-und Prognosezeitraum haben unmittelbar Auswirkungen auf den Regionalschulbereich:

 

Regionale Schulen sind mit mindestens 36 Schülern in der Jahrgangsstufe 5 zu führen.

 

Diese Zielstellung wird im Schuljahr 2024/2025 erstmals und ab 2027/2028 durchgehend nicht erreicht.

Ursächlich hierfür ist der Verbleib von Grundschüler/innen auch in der schulartenunabhängigen Orientierungsstufe (Klassenstufen 5 und 6) an der weiteren Schule in Schönberg. Erst in der 7. Klassenstufe kommen diese Schüler/innen an die Regionale Schule mit Grundschule.

Grundsätzlich wird mit einer Übergangsquote von 62% der Schüler/innen von der Klassenstufe 6 in die Klassenstufe 7 gerechnet. Die verbleibenden Schüler/innen wechseln an das Gymnasium oder im Rahmen der freien Schulwahl an andere Regionale Schulen.

 

Die Schülermindestzahl kann unterschritten werden, wenn ansonsten unzumutbare Schulwegzeiten entstehen würden. In diesen Fällen beträgt die Schülermindestzahl 22 Schülerinnen und Schüler.

 

Der Landkreis als Planungsträger hat Schulwegzeiten für eine Beschulung der Klassenstufen 5 und 6 an anderen Regionalschulen im Amtsgebiet geprüft und die Unzumutbarkeit der dann entstehenden Schulwegzeiten festgestellt.

 

Die Schülerzahlen der Regionalen Schule liegen im abgelaufenen Planungszeitraum zwischen 214 und 262 Schüler/innen und in Übereinstimmung mit der bisherigen Planung. Die gestiegenen Geburten können auch hier durch die fehlenden Schüler/innen in den Klassenstufen 5 und 6 nicht abgebildet werden.

Prognose:

Im jetzigen Planungszeitraum (2022/23 bis 2026/2027) liegen die Gesamtschülerzahlen an der Regionalen Schule zwischen 261 und 284 mit leicht steigender Tendenz und bilden eine Zweizügigkeit ab.

Für den Prognosezeitraum (2027/28 bis 2031/32) wird hingegen wieder ein Rückgang von 262 auf 210 Schülern prognostiziert. In allen fünf Schuljahren wird die Mindestschülerzahl von 36 Schüler/innen in Klassenstufe 5 nicht erreicht. Hier muss die Feststellung der unzumutbaren Schulwegzeiten bei Beschulung an anderen Schulstandorten beantragt werden.

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Beschlussvorschlag

I. Darstellung der Schülerströme (Anlage 1)

Entwicklung im Planungszeitraum (Schuljahre 2022/23 bis 2026/27)

sowie im Prognosezeitraum (Schuljahr 2027/28 bis 2031/31)

 

a)   Klassenstufen 1 – 4

 Der im abgelaufenen Planungszeitraum eingetretene Anstieg der Geburtenzahlen führte nicht in gleichem Maße zu einem Anstieg an Einschulungen an der Regionalen Schule mit Grundschule.

Die im jetzigen Planungszeitraum abgebildete leichte Verringerung der Geburtenzahlen wird tendenziell bestätigt. Auch künftig muss mit einer „Abwanderung“ von Schülerinnen und Schülern an die Schule in freier Trägerschaft gerechnet werden. Der allgemeine Rückgang der Geburten und die „Abwanderung“ im Grundschulbereich führen zu einer künftigen 1 bis 2-Zügigkeit bis zum Schuljahr 2026/27. Für den Prognosezeitraum 2027/2028 bis 2031/32 wird mit einer 1-Zügigkeit bis 1,5-Zügigkeit gerechnet.

b) Klassenstufen 5 bis 10

Die Schülerzahlen der Regionalen Schule liegen im abgelaufenen Planungszeitraum zwischen 214 und 262 Schüler/innen und in Übereinstimmung mit der bisherigen Planung. Die gestiegenen Geburten können auch hier durch die fehlenden Schüler/innen in den Klassenstufen 5 und 6 nicht abgebildet werden.

Im jetzigen Planungszeitraum (2022/23 bis 2026/2027) liegen die Gesamtschülerzahlen an der Regionalen Schule zwischen 261 und 284 mit leicht steigender Tendenz und bilden eine Zweizügigkeit ab.

Für den Prognosezeitraum (2027/28 bis 2031/32) wird hingegen wieder ein Rückgang von 262 auf 210 Schülern prognostiziert. In allen fünf Schuljahren wird die Mindestschülerzahl von 36 Schüler/innen in Klassenstufe 5 nicht erreicht. Hier muss die Feststellung der unzumutbaren Schulwegzeiten bei Beschulung an anderen Schulstandorten beantragt werden.

 

Die Bestandsfähigkeit der Schulart Regionale Schule ist damit zunächst nicht nachgewiesen.

 

Der Landkreis Nordwestmecklenburg als Träger der Schulentwicklungsplanung wird gebeten, gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 3 SchulG M-V in Verb. mit § 4 Abs. 1 Pkt. 3 der SEPVO-MV unzumutbare Schulwegzeiten für Schülerinnen und Schüler des Einzugsbereichs im Falle einer anderweitigen Beschulung festzustellen und in Folge dessen die Bestandsfähigkeit der Regionalen Schule mit Grundschule festzustellen.

 

  1.      Schulraum- und Sportflächenbilanzen (Anlage 2)

Die Schulraumbilanz hat sich nicht gegenüber der vorigen Schulentwicklungsplanung verändert. Die vorgesehenen Investitionen konnten realisiert werden. Die Regionale Schule mit Grundschule verfügt insgesamt über eine moderne Ausstattung. Der Digitalpakt wird im Jahr 2022 umgesetzt.

 

Die Sportraumbilanz konnten insgesamt stark verbessert werden.

Mit der Dreifeld-Sport und Mehrzweckhalle sowie der Schulsporthalle an der Regionalen Schule stehen ausreichend Innenflächen für den Schulsport zur Verfügung. Neben dem vorhandenen Bolzplatz wird der Palmberg-Sportplatz modernisiert und erfüllt künftig die Anforderungen des Schulsports im Bereich Leichtathletik.

Die Dreifeld-Sport und Mehrzweckhalle und der Palmberg-Sportplatz stehen sowohl dem Schulträger Stadt Schönberg als auch dem Landkreis als Träger des Gymnasiums und der Förderschule in Schönberg für den Schulsport zur Verfügung.

 

  1. Einzugsbereiche

Für die Regionale Schule Schönberg mit Grundschule gilt zurzeit folgender Einzugsbereich:

 

-          Siemz-Niendorf (Groß Siemz, Klein Siemz, Lindow, Torisdorf, Niendorf, Bechelsdorf, Ollndorf, Törpt

-          Grieben (Grieben, Zehmen)

-          Menzendorf (Menzendorf, Lübsee, Lübseerhagen, Rottensdorf)

-          Stepenitztal (Papenhusen, Blüssen)

-          Roduchelstorf (Roduchelstorf, Cordshagen)

-          Stadt Schönberg und Ortsteile

 

Vor dem Hintergrund des zusätzlich vorhandenen Schulangebots der Schule in freier Trägerschaft in Schönberg und der freien Schulwahl sollte der bestehende Einzugsbereich nicht verändert werden. Darüber hinaus besteht jedoch die Möglichkeit, weitere Schüler aufzunehmen.

 

  1. Künftige Schulstruktur

Regionale Schule mit Grundschule, Dassower Straße mit einer unselbständigen Außenstelle des Grundschulteils am Standort der früheren Grundschule Am Oberteich.

 

Die Stadt Schönberg ist zentraler Ort in der Region Westmecklenburg. Für die künftige Weiterentwicklung der Stadt Schönberg ist es von besonderer Bedeutung, dass sowohl die Grundschule als auch die Regionalschule angeboten werden können. Der Ausweisung von weiteren Wohneinheiten und Gewerbeflächen muss auch im Bildungsangebot Rechnung getragen werden.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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Anlagen

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