Beschlussvorlage - 3/092/2021

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Sachverhalt

Gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V (BrSchG) haben die Gemeinden als Aufgaben des eigenen Wirkungskreises den abwehrenden Brandschutz und Technische Hilfeleistung in Ihrem Gebiet sicherzustellen. Sie haben dazu insbesondere eine Brandschutzbedarfsplanung zu erstellen und mit den amtsangehörigen sowie angrenzenden Gemeinden abzustimmen. Für die Erstellung der gemeindlichen Brandschutzbedarfspläne hat der Gesetzgeber Ausführungen in Form der Feuerwehrorganisationsverordnung M-V und einer dazugehörigen Verwaltungsvorschrift erlassen.

 

Die Firma WW Brandschutz GmbH wurde mit der Erarbeitung der Pläne im Amt Schönberger Land nach den gesetzlichen Vorgaben beauftragt. Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat nach § 3 Abs. 2 Nr. 7 BrSchG bei der Erstellung der Brandschutzbedarfsplanungen der Gemeinden mitzuwirken, dies ist mit der Stellungnahme mit Datum 10.06.2021 erfolgt.

 

Am 11.08.2021 wurde der vorläufige Brandschutzbedarfsplan den Stadtvertretern durch Herrn Werner dem Geschäftsführer von WW Brandschutz vorgestellt.

 

Es gibt seitens der Brandschutzdienststelle des Landkreises und Herrn Werner unterschiedliche Auffassungen bzgl. der zukünftigen Fahrzeugausstattung. Welche sich im Wesentlichen auf die Ortswehr Schönberg mit dem GWL2 SW 2000 (Gerätewagen Logistik) beschränkt.

 

Die schlussendliche Verantwortung für die Festlegung des Schutzniveaus (Schutzziele) liegt bei der Stadtvertretung.

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt den vorliegenden Brandschutzbedarfsplan der Stadt Schönberg.

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Denkbare Investitionen im Bereich der Fahrzeugausstattung in den nächsten 6 bis 8 Jahren

 

1. Variante Empfehlung Gemeindewehr Schönberg + WW Brandschutz GmbH

 

-          GWL 2 Ersatz für LF 16 TS

Keine Förderung

Evtl. gebraucht kaufen – Kosten ca. 200.000,- € Neuanschaffung ca. 310.000,- €

-          LF 10 Ersatz für TLF 16/25

Förderung Landkreis + Land ca. 160.000,-€

aktuelle Kosten ca. 360.000,- €

Eigenanteil = 200.000,- €

-          MTW Lockwisch und MTW Schönberg jeweils Ersatz für MTW

Evtl. gebraucht kaufen Kosten jeweils ca. 40.000,- €

 

2. Variante Landkreis Nordwestmecklenburg

- wie in Variante 1 nur ohne GWL 2

 

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Anlagen

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