Beschlussvorlage - 4/755/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selmsdorf hat am 08.04.2021 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 9 „Gewerbegebiet Kurzstucken“ gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Behörden sowie der Öffentlichkeit wurde vom 10.05.2021 bis einschließlich zum 15.06.2021 durchgeführt.

 

Die abgegebenen Stellungnahmen wurden im Rahmen der Abwägung behandelt (siehe Anlage 1 + 2).

 

Im Rahmen der Abwägung hat sich herauskristallisiert, dass für den nordwestlichen Bereich der B 104 die Belange des Naturschutzes derzeit noch in der Klärung sind.

 

Da für den anderen Bereich alle vorgebrachten Belange untereinander und gegeneinander abgewogen werden können und damit dieser Bereich für sich alleine entsprechendes Planungsrecht schaffen kann, wurde im Zuge der Abwägung der Bebauungsplan in 2. Teile aufgeteilt:

-          Teil 1: Verkehrsfläche B 104 sowie Gewerbeflächen Richtung Südosten

-          Teil 2: Verkehrsfläche sowie Grünfläche entlang der Selmsdorfer Landstraße

 

Die wurde in der Planzeichnung entsprechend eindeutig gekennzeichnet.

 

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Beschlussvorschlag

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selmsdorf hat die während der Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit vorgebrachten Stellungnahmen mit folgendem Ergebnis geprüft: siehe Anlagen. Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.
  2. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den privaten Einwendern, die Stellungnahmen vorgebracht haben, das Abwägungsergebnis mitzuteilen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Keine

 

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