Beschlussvorlage - 4/758/2021
Grunddaten
- Betreff:
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Entwurf der Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms (RREP) Westmecklenburg für das Kapitel 6.5 Energie - 3. Stufe der Beteiligung
- Beschluss der Inhalte für die Stellungnahme -
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Lisa Watermann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Siemz-Niendorf
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Entscheidung
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28.10.2021
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Sachverhalt
Im Rahmen der Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg (RREP WM) für den Entwurf des Kapitels Energie 6.5 wurde die Gemeinde Siemz-Niendorf zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Hierbei handelt es sich um die 3. Beteiligungsstufe deren Beteiligung vom 31.08.2021 bis zum 02.11.2021 durchgeführt wird. Die Unterlagen sind zudem unter folgendem Link vollständig einsehbar: https://www.region-westmecklenburg.de/Regionalplanung/Teilfortschreibung-RREP-WM-2011-Kap-Energie/
Im Rahmen der Stellungnahme für die 2. Beteiligungsstufe hat die Gemeinde Siemz-Niendorf keine Stellungnahme abgegeben.
Im Vergleich zur 2. Beteiligung haben sich in der 3. Beteiligung folgende Änderungen ergeben:
Erweiterung des WEG 02/21 Löwitz West Richtung Nordosten
Erweiterung des WEG 03/21 Schönberg um 200 m Richtung Südosten
Eine direkte Betroffenheit des Gemeindegebietes der Gemeinde Siemz-Niendorf ergibt sich im östlichen Bereich durch das Windeignungsgebiet 02/21 Löwitz West. In weiterer Entfernung befindet sich das WEG 03/21 Schönberg. In westlicher Richtung befinden sich keine Windeignungsräume.
In der beigefügten Karte ist die Lage der Windeignungsgebiete ersichtlich.
Als Diskussionsvorschläge für die Inhalte der Stellungnahme werden folgende Aspekte vorgeschlagen:
Durch das WEG 02/21 Löwitz West ist die Gemeinde Siemz-Niendorf beeinträchtigt.
Im Rahmen von Antragsverfahren für den Bau der Windkraftanlagen fordert die Gemeinde eine gesonderte Beteiligung für sowohl Anlagen im Gebiet 02/21 Löwitz West als auch 03/21 Schönberg (Einzelfallprüfung).
Sowohl durch das WEG 02/21 als auch 03/21 entstehen visuelle Beeinträchtigungen, der die Gemeinde nicht zustimmt. Die Verträglichkeit mit Bewohner*innen und der Bau von Windkraftanlagen bzw. die Ausweisung von Eignungsräumen ist vor dem Aspekt gesunder Wohn- und Lebensverhältnisse zu wahren. Die Einhaltung von Abständen zur Wohnbebauung ist einzuhalten.
Auf Grundlage des Beschlussvorschlages wird im Weiteren die Stellungnahme verfasst.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Siemz-Niendorf beschließt folgende Inhalte für die Stellungnahme im Rahmen der Beteiligung zur Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg Kapitel 6.5 Energie:
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Diese Inhalte bilden die Grundlage für die Erstellung der Stellungnahme. Die Amtsverwaltung wird beauftragt, eine Stellungnahme zu verfassen. Die ausgefertigte Stellungnahme ist ebenfalls Teil dieses Beschlusses.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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289,6 kB
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