Beschlussvorlage - 2/231/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Herr Hans-Ulrich Schröder aus Selmsdorf möchte, dass die Gemeinde den Weg zu seinem Grundstück beleuchtet. Dafür hat er drei Lampen gekauft und möchte diese spenden. Die Kosten für die Aufstellung, die Unterhaltung und Bewirtschaftung sind dann durch die Gemeinde Selmsdorf zu tragen.

 

Gemäß § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung M-V hat über die Spende, je nach Höhe die Gemeindevertretung, der Hauptausschuss oder der Bürgermeister zu entscheiden.

 

Nach § 8 Abs. 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Selmsdorf vom 04.02.2020, entscheidet über die Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen grundsätzlich die Gemeindevertretung. Der Hauptausschuss wird ermächtigt, die Entscheidung für Beträge von 100 Euro bis 1.000 Euro zu treffen.

 

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss der Gemeinde Selmsdorf beschließt, die Sachspende von Herrn Schröder anzunehmen.

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

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Anlagen

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