Beschlussvorlage - 4/830/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Ein Grundzug der Planung des Bebauungsplans Nr. 9 „Gewerbegebiet Kurzstucken“ bestand in einer Fuß- und Radwegeverbindung zwischen den beiden Gewerbegebieten entlang der B104 zu schaffen. Mit Beschluss vom 09.11.2021 hat die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 9 – Teil 1 als Satzung beschlossen. Teil 1 beinhaltet die gewerblichen Flächen sowie die Verkehrsflächen der B 104 (Anlage 1). Ein Übersichtsplan des aus Schlutup kommenden befestigten Radwegs sowie der Radwegeverbindung ist der Anlage 2 zu entnehmen.

 

Variante 1: Verlauf westlich der Selmsdorfer Landstraße

 

Bei der Variante 1 (Anlage 3) handelt es sich um den in den bisherigen Planungen angedachte Verlauf des Fuß- und Radweges auf dem Flurstück 40/41, der Flur 1, Gemarkung Lauen und befindet sich damit im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 9 (Teil 2). Auf dieser Fläche befindet sich eine Baumreihe, die gem. Stellungnahme des Landkreises Nordwestmecklenburg vom 21.06.2021 als einseitige Baumreihe und Allee nach § 19 Abs. 1 NatSchAG M-V geschützt ist. Ferner würde durch die Anlage eines Geh- und Radweges eine Beeinträchtigung des Wurzelschutzbereiches erfolgen.

 

Demnach ist für die Realisierung des Radweges ein Antrag auf Befreiung von § 19 Abs. 1 NatSchAG M-V notwendig. Ausgleich für die zu fällenden Bäume ist zu erbringen.

Ein Beschluss für den Teil 2 des Bebauungsplans Nr. 9 kann dann erst nach Vorliegen des Ausnahmeantrags erfolgen.

 

Hinsichtlich der Verkehrsführung wäre die Fortführung auf der identischen Straßenseite zu dem vorhandenen Radweg aus Schlutup kommend.

 

Variante 2: Verlauf östlich der Selmsdorfer Landstraße

 

Bei der Variante 2 (Anlage 3) würde der Radweg östlich der Selmsdorfer Straße verlaufen (auf der linken Straßenseite vom Kreisel ausgesehen). Diese Variante betrifft voraussichtlich die Flurstücke 40/31, 40/41 und 40/30, Flur 1 der Gemarkung Lauen. Diese Flächen sind gem. Bebauungsplan Nr. 1 als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „öffentliche Grünfläche (Parkanlage)“ festgesetzt.

 

Für das Bauleitplanverfahren hätte dies zur Folge, dass ein erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss mit geändertem Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 9 – Teil 2 notwendig ist.

 

Für die Verkehrsführung würde dies bedeuten, dass ein Wechsel der Straßenseite von Schlutup aus von Nöten ist.

 

 

Allgemeines

 

Für beide Varianten ist eine ergänzende Beauftragung des Planungsbüros zu prüfen.

 

In Abhängigkeit des Grundsatzbeschlusses dieser Vorlage wäre darüber hinaus darüber zu entscheiden, auf welcher Straßenseite der Geh- und Radweg sowohl die B 104 kreuzen soll als auch im Gewerbegebiet weitergeführt werden soll.             

 

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Beschlussvorschlag

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selmsdorf beschließt für die Linienführung des Geh- und Radweges zwischen Schlutup und Lauen die Variante _____ weiter zu verfolgen.

 

  1. Eine Kreuzung des Geh- und Radweges über die B 104 sowie die Weiterführung im Gewerbegebiet soll
  1. auf derselben Straße oder
  2. auf der gegenüberliegenden Straßenseite

zur präferierten Variante verfolgt werden.

 

  1. Das Amt Schönberger Land wird beauftragt, die weiteren planerischen Schritte vorzunehmen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Keine

 

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