Beschlussvorlage - 2/256/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Haushaltsplanentwurf wurde gemäß den Mittelanmeldungen der Fachbereiche erstellt. Die wesentlichen Ansätze sind im Vorbericht erläutert und zusammengefasst. Aus dem Finanzhaushalt ergibt sich ein Finanzmitttelbedarf in Höhe von 5.315.500 €. Das würde einen Umlagesatz von 21,2 % der Umlagegrundlagen bedeuten. Der Finanz- und Personalausschuss hat in seiner Sitzung vom 10.01.2022 empfohlen, dass die Baukosten an den Amtsgebäuden in Höhe von 1.050.000 € kreditfinanziert werden und die liquiden Mittel des Amtes auf 500.000 € abgesenkt werden. Das Amt Schönberger Land hatte zum 31.12.2021 einen Geldbestand in Höhe von 1.828.570,02 €. Daraus berechnet sich ein Amtsumlagebetrag in Höhe von 3.008.700 € (12 % der Umlagegrundlagen).

 

Im Stellenplan 2022 sind für den Fachbereich Ordnung und Soziales zwei Teilzeitstellen (Stellen Nr. 38+39) zur Parkraumüberwachung (Kontrolle des ruhenden Verkehrs und Parkgebühren) aufgenommen worden. Die Kräfte werden insbesondere zum Einsatz in den Sommermonaten und in Strandnähe benötigt.

In den Fachbereichen I und II sind bei den Stellen Nr. 10 und 20 höhere Entgeltgruppen ausgewiesen worden.

Die Beamtenstelle Nr. 31 (Stellv. Fachbereichsleitung, Ordnungswesen) vormals Bes. A 11 ist in eine Beschäftigtenstelle mit der EG 10 umgewandelt worden.

Die Stelle Nr. 64 wurde nicht erneut besetzt und ist weggefallen.

 

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Beschlussvorschlag

Der Amtsausschuss des Amtes Schönberger Land beschließt die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 nebst Stellenplan.

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

 

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Anlagen

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