Beschlussvorlage - 3/102/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Freiwillige Feuerwehr Herrnburg der Gemeinde Lüdersdorf ist eine durch den Landkreis Nordwestmecklenburg anerkannte öffentliche Feuerwehr. Die Gemeindewehr Lüdersdorf hat besondere Aufgaben (kreisweite überörtliche Gefahrenabwehr), durch diese Einstufung wurde der Fahrzeugbestand der FF Herrnburg durch die Aufsichtsbehörde als notwendig und zweckmäßig bestätigt, wozu u.a. auch ein Tanklöschfahrzeug TLF 16/25 gehört.

Das derzeit im Bestand der FF Herrnburg befindliche TLF 16/25 ist 33 Jahre alt. Um die nächste gesetzliche Hauptuntersuchung (Ende 2022) zu bestehen müssten die Rostschäden am feuerwehrtechnischen Aufbau (teilweise Rahmen) sowie Fahrgastsicherheitszelle beseitigt werden. Die Kosten in Höhe von ca. 20.000,- € für die Beseitigung der Schäden wären wirtschaftlich nicht mehr zu vertreten und führen zur Stilllegung des Fahrzeuges. Aus den vorstehend genannten Gründen ist es daher zwingend erforderlich, dass die Ersatzbeschaffung des Tanklöschfahrzeuges umgehend vorgenommen wird.

 

Für die Beschaffungsmaßnahme wurden beim Landkreis NWM sowie beim Land Fördermittelanträge gestellt und in folgende Höhe bewilligt:

 

Landkreis NWM -> bewilligte Mittel in Höhe von 80.000,- € (Bescheid vom 21.06.2021)

Land M-V -> Bewilligung sowie Antrag auf vorzeitigem Maßnahmebeginn noch ausstehend

 

Die Gesamtfinanzierung stellt sich aktuell wie folgt dar:

 

Förderung Landkreis NWM:   80.000 ,- €

Förderung Land:             0,- €

Eigenanteil:                      320.000,- €

Gesamtkosten:   400.000,- €

 

Seitens des Amtes wird empfohlen, die Bestätigung des vorzeitigem Maßnahmebeginns abzuwarten um eine mögliche nachträgliche Förderung (ca. 80 bis 120.000,- €) zu erhalten.

 

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Beschlussvorschlag

Gemeindevertretung fasst den Grundsatzbeschluss zur Ersatzbeschaffung des Tanklöschfahrzeuges (TLF 3000) der FF Herrnburg. Sobald der vorzeitige Maßnahmebginn seitens des Landes bestätigt wurde, ist das Amt ermächtigt, das Vergabeverfahren bis einschließlich Zuschlagsentscheidung durchzuführen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Die Kosten sind im Haushalt 2022 wie folgt berücksichtigt:

 

12600.0714 Projekt 12600   400.000,- € (Gesamtkosten)

12600.231430 Projekt 12600  80.000,- € (Förderung Landkreis NWM)

 

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Anlagen

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