Beschlussvorlage - 3/106/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Verkehr und Umwelt der Gemeinde Lüdersdorf stellt den Antrag auf einen Fußgängerüberweg zum gegenüberliegenden Gehwegbereich der westlichen Ausfahrt des B-Planes 19 „Auf dem Sand“. Bei der Maßnahme muss der Straßengraben verrohrt werden und eine passende Pflasterung an den vorhandenen Gehweg erfolgen. (siehe Anlage)

Für die Einrichtung eines Fußgängerüberweges sind örtliche und verkehrliche Voraussetzungen zu beachten, die in einer Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen festgehalten sind. (Siehe Anlage)

Es gibt bereits eine Fußgängerbedarfsampel an der Schule Wahrsow in einer Entfernung von ca. 270 m. Diese Ampelanlage ist über eine Anbindung als Fuß- und Radweg an der östlichen Ausfahrt des Wohngebietes erreichbar (Darstellung im B-Plan).

Der Fußgängerüberweg bedarf der Genehmigung der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises NWM und der Zustimmung des Straßenbaulastträgers, in diesem Fall der Straßenbauverwaltung des Landes M-V.

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Lüdersdorf fasst den Grundsatzbeschuss zur Errichtung eines Fußgängerüberweges zum gegenüberliegenden Gehwegbereich der westlichen Ausfahrt des B-Planes 19 „Auf dem Sand“. Es sind entsprechende Anträge beim Landkreis NWM und bei der Straßenbauverwaltung des Landes MV zu stellen.

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

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Anlagen

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