Beschlussvorlage - 2/268/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß § 60 KV M-V hat die Stadt für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen. Die Stadtvertretung beschließt über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss und die Auflösung des städtebaulichen Sondervermögens der Stadt Schönberg zum 31. Dezember 2020 gemäß § 3a KPG geprüft und das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem Prüfungsvermerk zusammengefasst.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses und die Auflösung des städtebaulichen Sondervermögens hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung und der Entlastung des Bürgermeisters durch die Stadtvertretung entgegenstehen könnten.

  

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Schönberg beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses und die Auflösung des städtebaulichen Sondervermögens der Stadt Schönberg zum 31. Dezember 2020.

 

Die Stadtvertretung beschließt die Entlastung des Bürgermeisters für das Jahr 2020.

  

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Finanz. Auswirkung

keine

 

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