Beschlussvorlage - 4/903/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Tourismus der Stadt Dassow hat in der Sitzung am 17.03.2022 die Rahmenbedingungen für die Entgeltordnung mit den folgenden Objekten getroffen:

- Dornbuschhalle Dassow

- Familienbegegnungsstätte Dassow

- Gemeindehaus Harkensee

- Gemeinderaum im Bürgerhaus Pötenitz

 

Für diese vier Objekte wurde in Anlehnung an die Beratung, der Entgeltordnung der Dornbuschhalle und nach dem Vorbild der Entgeltordnung der Gemeinde Lüdersdorf eine neue Benutzungs- und Entgeltordnung für die Benutzung städtischer Einrichtungen der Stadt Dassow erstellt. Der Entwurf befindet sich in der Anlage.

 

Anmerkung zur Kaution:

Die Kaution als Barzahlung kann so nicht vorgenommen werden. Das Risiko und die Legitimierung der Person würde nicht im Verhältnis stehen, um nicht auch die einfache Entrichtung zusammen dem Entgelt per Überweisung vorzunehmen. Das Vorgehen wird ebenso in Lüdersdorf praktiziert. Es wurde auch schon vermehrt in den Prüfberichten des Landkreises darauf hingewiesen, dass Bargeldzahlungen auf ein Minimum zu reduzieren sind und vorrangig bargeldlose Bezahlsysteme genutzt werden sollen.

 

Sofern der Entgeltordnung zugestimmt wird, können die Entgeltordnungen der Dornbuschhalle und des Gemeindeshauses in Harkensee außer Kraft gesetzt werden.

 

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Beschlussvorschlag

1. Die Stadtvertretung Dassow stimmt der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Benutzung städtischer Einrichtungen der Stadt Dassow mit Wirkung vom … zu.

 

2. Die Stadtvertretung Dassow hebt folgende Entgeltordnungen auf:

a.) Entgeltordnung der Stadt Dassow über die Benutzung des Kulturraumes der Stadt Dassow in Harkensee vom 3. Mai 2010

b.) Benutzungs- und Entgeltordnung für die Benutzung der Dornbuschhalle der Stadt Dassow vom 7. Juni 2011

 

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Finanz. Auswirkung

- keine

 

 

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Anlagen

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