Beschlussvorlage - 2/272/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß  § 48 Abs 2 Nr. 2 und 3 KV M-V hat die Kommune unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn im  Ergebnishaushalt bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen bei einzelnen Aufwandspositionen in einem im Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen erheblichen Umfang getätigt werden sollen oder müssen, Entsprechendes gilt im Finanzhaushalt für Auszahlungen bzw. für bisher nicht veranschlagte Auszahlungen für Investitionsmaßnahmen.

 

Folgende zusätzliche Investitionen werden neu veranschlagt bzw. gegenüber dem Haushaltsplan maßgeblich verändert:

 

Produkt: 11401 Gemeindliche Grundstücke u Gebäude / Palmbergstadion

Produkt: 11401 Gemeindliche Grundstücke u Gebäude / Vereinsheim Ludwig-B.-Str.

Produkt: 12600 Brandschutz/Feuerwehr, Beschaffung Brandschutzfahrzeuge

Produkt: 21501 Regionale Schule mit Grundschule, Brandschutz

Produkt: 21501 Regionale Schule mit Grundschule, Investitionen Digitalpakt

Produkt: 21501 Regionale Schule mit Grundschule, Fördermittel RLT Anlagen

Produkt: 54104 Verkehrsausstattung/ Winterdienst, Beschilderung

Produkt: 55201 Gewässerunterhaltung / Renaturierung Maurine

 

Durch die für die Investitionsmaßnahmen nachträglich veranschlagten Kosten und Zuwendungen ergeben sich für die Stadt Schönberg höhere Eigenanteile, welche durch Kreditaufnahmen finanziert werden müssen.

 

Folgende zusätzliche Aufwendungen/Auszahlungen werden neu veranschlagt bzw. gegenüber dem Haushaltsplan maßgeblich verändert:

 

Produkt: 11408 Zentrale Dienste – Beiträge für Städte- und Gemeindetag MV

Produkt: 21501: Regionale Schule mit Grundschule, Aufwendungen für Digitalpakt

Produkt: 54101 Gemeindestraßen, Straßenbeleuchtung, Reinigung Containerplätze

Produkt: 54104 Verkehrsausstattung/ Winterdienst , Aufwendungen für Strom

Produkt: 54104 Verkehrsausstattung/ Winterdienst , Sonstige Aufwendungen für

Dienstleistungen

Produkt: 61100 Steuern, Allgemeine Zuweisungen, Umlagen

 

Die Höhe der Erträge/Einzahlungen, Aufwendungen/Auszahlungen bzw. die Investitionen, 

die neu veranschlagt wurden bzw. sich gegenüber dem Haushaltsplan maßgeblich verändert haben, sind im Vorbericht näher benannt.

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt die 2. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021/ 2022 nebst Anlagen gem. GemHVO

 

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Finanz. Auswirkung

Erläuterung Vorbericht

 

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Anlagen

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