Beschlussvorlage - VO/2/0456/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß § 60 KV M-V hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen. Die Stadtvertretung beschließt über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Stadt Schönberg zum

31. Dezember 2017 gemäß § 3a KPG geprüft und das Ergebnis in seinem Prüfbericht und Prüfungsvermerk zusammengefasst.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung der Stadtvertretung und der Entlastung des Bürgermeisters durch die Stadtvertretung entgegenstehen könnten.

 

Nach Auflösung der Deckungskreise verbleiben Haushaltsüberschreitungen von insgesamt 307.967,97 €.

Diese gründen mit einem Anteil von 293.524,01 € vordringlich im laufenden Bereich, wobei auf die Abschreibung 38.429,28 € entfallen. Die Gewerbesteuerumlage weist Mehraufwendungen in Höhe von 174.337,46 € auf. Im investiven Bereich liegt eine Überschreitung in Höhe von 14.443,96 € vor. Die Übersichten der HH-Überschreitungen sind als Anlage beigefügt.

Dem gegenüber stehen noch Mittel im laufenden Bereich in Höhe von 821.324,79 € zur Verfügung, hauptsächlich aus nicht verbrauchten Mitteln der Unterhaltung und Bewirtschaftung und aufgrund der anteiligen Umbuchung der Aufwendungen zum Leasingobjekt Schule (Zuführung Mieterdarlehen + Tilgungsanteil Restverbindlichkeit)

Im investiven Bereich stehen der vorgenannten Überschreitung verfügbare Mittel in Höhe von 1.547.359,59 € gegenüber da einige Investitionen nicht bzw. nicht in geplanter Höhe umgesetzt wurden (bspw. Amtsstr. 8, Verkauf v. Bauland, Dorferneuerung Kleinfeld, Straßenbeleuchtung).

 

Durch Beschluss der Stadtvertretung wird die Notwendigkeit dieser Haushaltsüberschreitungen anerkannt.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 03.06.2020 die Entlastung des Bürgermeisters empfohlen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Schönberg beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses der Stadt Schönberg zum 31. Dezember 2017 i. d. F. vom 23.09.2019.

 

Der ausgewiesene Jahresüberschuss i. H. v. 1.712.609,72 € wird, unter Berücksichtigung der Vorträge aus Vorjahren, ins Haushaltsfolgejahr übertragen. Der Ergebnisvortrag 2018 beträgt demzufolge 1.694.088,76 €.

Für die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 292.860,36 € wird die Notwendigkeit anerkannt. Die Deckung erfolgt durch noch verfügbare Mittel bzw. Mehreinnahmen in gesamter Höhe.

 

Die Stadtvertretung beschließt die Entlastung des Bürgermeisters für das Jahr 2017.

 

 

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Finanz. Auswirkung

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Anlagen

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