Informationsvorlage - VO/2/0051/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Am 18. Oktober 2019 hat der Deutsche Bundestag die Forderung der kommunalen Spitzenverbände erfüllt und eine Reform der Grundsteuer beschlossen.

Die vom Bundesverfassungsgericht vorgegebene erste Frist zur Neuregelung der Grundsteuer bis Ende des Jahres 2019 wird damit erfüllt.

 

Es greift eine zweite Frist zur Umsetzung der beschlossenen Reform bis spätestens Ende des Jahres 2024.

 

Ab dem 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer dann nach neuem Recht erhoben, bis dahin kann das bisherige Recht noch übergangsweise angewendet werden.

 

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Anlagen

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