Informationsvorlage - VO/6/0022/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Das Kommunalprüfungsgesetzt (KPG M-V) sieht vor, dass der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfungstätigkeit des Ausschusses einmal jährlich schriftlich dem Amtsausschuss berichtet. Dabei ist einzugehen auf die Durchführung und den wesentlichen Feststellungen der örtlichen Prüfungen.

 

Der Bericht ist nach Kenntnisnahme durch den Amtsausschuss öffentlich bekanntzumachen und auszulegen.

 

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Anlagen

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