Beschlussvorlage - VO/1/0123/2019-2

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadtvertretung hatte am 26.11. 2019 die Neufassung der Hauptsatzung beraten. Ein Beschluss wurde nicht gefasst. Der Entwurf sollte zunächst durch die untere Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg auf mögliche Rechtsverletzungen geprüft werden.

 

Die Antwort dazu liegt jetzt vor.  Danach sind lediglich folgende Bestimmung zu korrigieren:
 

§ 9 Abs. 1 Stellvertretende Mitglieder werden von den Fraktionen / Zählgemeinschaften benannt gewählt.

 

§ 10 Abs. 1 und Abs. 5 Stellvertretende Mitglieder werden von den Fraktionen / Zählgemeinschaften benannt gewählt.

 

Die Korrekturen sind im beigefügten Entwurf der Hauptsatzung eingearbeitet. Ferner wurde die Änderung bei der Besetzung des Rechnungsprüfungsausschusses berücksichtigt.

 

Die Hauptsatzung wird von der Stadtvertretung mit der Mehrheit aller Mitglieder beschlossen. Es sind daher mindestens 8 Ja-Stimmen erforderlich.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt die im Entwurf beigefügte Hauptsatzung.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

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Anlagen

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