Beschlussvorlage - VO/2/0090/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Firma stag Stadtbau GmbH, Herr Christian Andreasen, spendet für die Freiwillige Feuerwehr Harkensee 100,00 Euro.

 

Gemäß § 44 Abs.4 der Kommunalverfassung M-V hat über die Annahme der Spenden, je nach Höhe der Spende, die Stadtvertretung, der Hauptausschuss oder der Bürgermeister zu entscheiden.

Eine entsprechende Regelung ist in der Hauptsatzung zu treffen.

Gemäß § 5 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Dassow vom 18.11.2014 entscheidet über Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen grundsätzlich die Stadtvertretung.

Der Hauptausschuss wird ermächtigt, die Entscheidung für Beträge von 100 € - 1.000 € zu treffen.

Die Entscheidung für darunterliegende Beträge wird auf den Bürgermeister delegiert.

Die aufgeführte Spende fallen in den Entscheidungsbereich des Hautpausschusses

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss der Stadt Dassow beschließt, die in der Anlage aufgeführte Spende für die Freiwillige Feuerwehr Harkensee anzunehmen

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

100,00 Euro für das Produkt 12600

 

 

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Anlagen

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