Beschlussvorlage - VO/1/0135/2019-2

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Hauptsatzung wurde gem. § 5 Abs. 2 KV M-V bei der unteren Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg angezeigt. Mit Schreiben vom 23.01. 2020 macht die untere Rechtsaufsichtsbehörde keine Rechtsverletzungen geltend, sofern ein Beitrittsbeschluss mit folgenden Inhalt gefasst wird:

 

§ 3 Abs. 3 Satz 1

Der Ausschuss setzt sich aus ____ Mitgliedern, davon mindestens einem Mitglied des Amtsausschusses, zusammen.

 

Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, die Anzahl der Mitglieder auf 7 zu erhöhen.

 

§ 12 Abs. 6

Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen des Amtsausschusses und seiner

Ausschüsse werden über den Link

https://www.schoenberger-land.de/Sitzungskalender bekannt gemacht.

 

Der Link zum Sitzungskalender wurde berichtigt

 

Sollte der Beitrittsbeschluss so gefasst werden, kann die Hauptsatzung ausgefertigt und öffentlich bekannt gemacht werden. Erfolgen weitere inhaltliche Änderungen ist ein neues Anzeigeverfahren notwendig..

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Amtsausschuss beschließt den Auflagen der unteren Rechtsaufsichtsbehörde zur Genehmigung der am 17. 12. 2019 beschlossenen Hauptsatzung des Amtes Schönberger Land beizutreten. Dazu wird die die Hautsatzung wie folgt geändert:

 

§ 3 Abs. 3 Satz 1

Der Ausschuss setzt sich aus ____ Mitgliedern, davon mindestens einem Mitglied des Amtsausschusses, zusammen.

 

§ 12 Abs. 6 Satz 1

Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen des Amtsausschusses und seiner

Ausschüsse werden über den Link

https://www.schoenberger-land.de/Sitzungskalender bekannt gemacht.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen

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