Beschlussvorlage - VO/3/0024/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Das Amt Schönberger Land hat seit 2004 einen Vertrag mit dem Tierheim Roggendorf über die Aufnahme und Verwahrung von Fundtieren, einschließlich der tierärztlichen Versorgung. Für diese vertragliche Leistung zahlt das Amt Schönberger Land dem Tierheim derzeit eine jährliche Pauschale in Höhe von 1,00 Euro/Einwohner. Für das Jahr 2020 beträgt die Pauschale 18.388 Euro.

 

Mit Schreiben vom 27. Januar 2020 (siehe Anlage 1) beantragt das Tierheim Roggendorf eine finanzielle Unterstützung für die dringend benötigte Einrichtung der Behandlungsräume sowie/oder den Ausbau der Katzenquarantäne in der Tier-und Naturschutzbegegnungsstätte des Tierheimes.

Die voraussichtlichen Kosten für eine Kabinenanlage des Katzenhauses und für die benötigte Einrichtung der Behandlungsräume (OP-Einrichtung) werden die Gesamtkosten mit ca. 20.000 Euro beziffert (siehe Anlage 3). Nach Mitteilung des Tierheimes ist eine Förderung über das LEADER-Programm nicht möglich.

 

Bereits in 2018 wurde durch das Amt Schönberger Land eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 10.000 Euro für eine neue Sicherheitsabzäunung der Hunde- und Katzenhaltung bewilligt.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Amtsausschuss bewilligt eine außerplanmäßige Ausgabe in 2020 für einen Zuschuss an den Tierschutz Roggendorf und Umgebung e.V. in Höhe von                      Euro.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Deckung erfolgt im Rahmen des Gesamthaushaltes 2020. Es kann derzeit noch keine Aussage über Mehreinnahmen bzw. Minderausgaben getroffen  werden.

 

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Anlagen

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