Beschlussvorlage - VO/1/0172/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Jährlich melden die Schulen der Schulträger Stadt Dassow, Gemeinde Selmsdorf, Stadt Schönberg und der Gemeinde Lüdersdorf dem Amt Schönberger Land einen Bedarf an neuen Schulbücher für das kommende Schuljahr an.

Die Beschaffung von Schulbüchern unterliegt grundsätzlich der Ausschreibungspflicht nach der UVgO. Gem. § 7 Abs. 3 BuchPrG sind bei Sammelbeschaffungen von Büchern für den Schulunterricht, die als Eigentum der öffentlichen Hand angeschafft werden, folgende Nachlässe von den Verkäufern zu gewähren:

 

bei einem Auftrag im Gesamtwert von mehr als

 

25.000 Euro - 13 Prozent Nachlass,

38.000 Euro - 14 Prozent Nachlass,

50.000 Euro - 15 Prozent Nachlass

 

Aus diesem Grund ist es sinnvoll, die Schulbuchausschreibung anhand einer Sammelbeschaffung über alle Schulen der Schulträger durch die Amtsverwaltung durchzuführen, um dann die höchstmöglichen Nachlässe erzielen zu können.

 

Die Bürgermeister der Gemeinde Selmsdorf, der Gemeinde Lüdersdorf, der Stadt Schönberg haben als gesetzliche Vertreter und die Bürgermeisterin der Stadt Dassow hat als gesetzliche Vertreterin der Schulträger dem Grundsatzbeschluss im Amtsausschuss im Vorwege schriftlich zugestimmt.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Amtsausschuss fasst folgenden Grundsatzbeschluss:

Das Vergabeverfahren zur Schulbuchbeschaffung anhand einer Sammelbeschaffung und die Zuschlagsentscheidung wird ab sofort durch die Amtsverwaltung durchgeführt.

Gem. § 138 KV i.V.m. § 39 KV und entsprechend der Regelung der Hauptsatzung erfolgt die Auftragserteilung durch den Amtsvorsteher und seinem Stellvertreter.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

In den Produkten 21501/5246 (Regionale Schule/ Schulbücher) und 21100/5246 (Grundschule/ Schulbücher) in den Haushalten der Schulträger

 

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