Beschlussvorlage - VO/2/0096/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Banken erheben aufgrund des seit langer Zeit anhaltenden niedrigen Zinsniveaus für Geldeinlagen, sofern sie den jeweils bekannten Schwellenwert überschreiten, Negativzinsen bis zu 0,50 % p.a. Ab 01.04.2020 wird eine weitere Bank den Schwellenwert für Geldeinlagen ebenfalls deutlich herabsetzen. Um eine Negativverzinsung für die Geldeinlagen (auf lfd. Konten) über Schwellenwert zu vermeiden, wurde durch den Amtsvorsteher sowie 1. stellv. Amtsvorsteher, nach verwaltungsseitiger Vorbereitung, Empfehlung und Abstimmung des Finanz- und Personalausschusses des Amtes, am 10.03.2020 eine Eilentscheidung über eine Geldanlage auf einem Kapital- und Investitionskonto getroffen. Die Konditionen können im nichtöffentlichen Teil der Sitzung eingesehen und näher erläutert werden.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Amtsausschuss genehmigt die Eilentscheidung des Amtsvorstehers vom 10.03.2020. 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Vermeidung Zinsverlust

 

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