Beschlussvorlage - VO/4/0200/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 2 BrSCHG M-V obliegt es den Gemeinden, die Löschwasserversorgung sicherzustellen.

Neben dem Bezug von Löschwasser aus dem öffentlichen Trinkwassernetz (vgl. dazu

bestsehende Sondervereinbarung mit dem ZVG zur Nutzung von Hydranten) besteht auch die

Möglichkeit zur Wasserentnahme aus Regenrückhaltebecken.

 

Auf dem gemeindlichen Flurstück 46/19 der Gemarkung Lauen in 23923 Selmsdorf, An der Trave, befindet sich ein Regenwasserrückhaltebecken. Dieses steht im Eigentum des ZVG und wird im Rahmen der Abwasserbeseitigung vom ZVG betrieben und unterhalten.

 

Der ZVG gestattet der Gemeinde bzw. ihrer Feuerwehr die unentgeltliche Nutzung des

Regenwasserrückhaltebeckens zu Löschzwecken. Hierfür hat der ZVG einen Vertrag zur Unterzeichnung durch die Gemeinde vorbereitet. Der Bürgermeister, Herr Kreft, sowie der Wehrführer, Herr Zabel, haben die Vereinbarung unterzeichnet. Per Eilentscheidung soll der Vertrag mit dem ZVG schnellstöglich wirksam werden, damit die Löschwasserentnahme im Brandfall im Gewerbegebiet gewährleistet ist. 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Selmsdorf stimmt der Eilentscheidung des Bürgermeisters zu.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine finanzielle Auswirkung für die Gemeinde. Der ZVG gestattet der Gemeinde bzw. ihrer Feuerwehr die unentgeltliche Nutzung des Regenwasserrückhaltebeckens zu Löschzwecken. 

 

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Anlagen

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