06.10.2020 - 5.1 Satzung über die 5. Änderung mit Teilaufhebung ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Gremium:
- Hauptausschuss der Stadt Dassow
- Status Beschluss:
- Autorisiert 11.11.2020
- Datum:
- Di., 06.10.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Pahl sowie Herr Matzke stellen ausführlich die Ergebnisse der Beratungen des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Bauen in dieser Angelegenheit dar und gehen dabei insbesondere auf die folgenden Themen ein:
- Baufenster Teilbereich westlich vom Schloss
- Darstellung Baugrenzen
- Herstellung Weg im nordöstlichen Bereich
- regenerative Energien
Zudem wird festgestellt, dass im Rahmen dieser Satzungsangelegenheit bislang nur wenig Bürgerbeteiligung zu verzeichnen ist.
Herr Fenner spricht ergänzend zu den Themen Zustand Verkehrswege, zu erwartendes Verkehrsaufkommen und Parkhaus.
Es herrscht Einigkeit, dass die Anmerkungen des Fachausschusses im Rahmen des weiteren Planverfahrens zu berücksichtigen sind.
Beschluss:
1. Die Stadtvertretung billigt die Vorentwürfe des Planes und der Begründung zur Satzung über die 5. Änderung mit Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Schlossbereich – Wiesenkamp“ für das frühzeitige Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.
2. Der Vorentwurf des Planes und der zugehörigen Begründung sind im Amt Schönberger Land zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich auszulegen. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ortsüblich bekannt zu machen.
3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig am Aufstellungsverfahren zu beteiligen und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern.
4. Die Planung ist mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB abzustimmen.
Anlagen zur Vorlage
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