27.10.2020 - 8 Beratung zu Änderungen in der Geschäftsordnung ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Hauptausschuss der Stadt Schönberg
- Status Beschluss:
- Autorisiert 14.12.2020
- Datum:
- Di., 27.10.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Die Mitglieder des Hauptausschusses verständigen sich auf folgende Änderungen der Geschäftsordnung.
- § 5 Abs. 2 Die Ladungsfrist für die Sitzungen der Stadtvertretung beträgt 7 Tage.
§ 5 Abs. 3 ist zu streichen
Neu aufzunehmen ist ein angestrebtes Sitzungsende um 22:30 Uhr.
- § 8 Abs. 1 Die Dauer der Fragestunde soll nicht länger als 45 Minuten betragen.
- § 10 Abs. 1 Letzter Satz: Der Bericht ist schriftlich abzufassen und digital der Tagesordnung beizufügen bzw. spätestens am Tag der Sitzung zu übergeben.
- § 15 Abs. 3 Jeder Antrag zu einem Tagesordnungspunkt muss 10 Tage vor Beginn der Sitzung beim Bürgermeister vorliegen und den Beschlussvorschlag im Wortlaut enthalten.
- § 22 Die Mitglieder des Hauptausschusses betonen, dass reine Beschlussprotokolle zu führen sind. Die Frist für die Erstellung der Niederschriften im § 22 Abs. 4 soll auf 14 Tage abgekürzt werden.
- § 23 Das Akteneinsichtsrecht ist noch einmal zu prüfen und ggf. neu zu formulieren.
Es wird um die Erarbeitung eines Entwurfs der Geschäftsordnung für den Hauptausschuss und die Stadtvertretung gebeten.