03.09.2020 - 6.3 Neufassung der Hauptsatzung - Überarbeitung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.3
- Gremium:
- Gemeindevertretung Grieben
- Status Beschluss:
- Autorisiert 30.11.2020
- Datum:
- Do, 03.09.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich I
- Bearbeiter:
- Klaus-Peter Horstmann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Bürgermeister Lenschow erläutert kurz den Sachverhalt zur Beschlussvorlage über die neu überarbeitete Hauptsatzung der Gemeinde Grieben.
Im Anschluss daran kommt es zu einer Diskussion, an der sich alle Mitglieder der Gemeindevertretung beteiligen. Die Änderung soll rückwirkend zum 18.05.2020 in Kraft treten.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Grieben beschließt folgende Änderungen zur Hauptsatzung:
§ 8 Satz 1 wird wie folgt geändert:
1) Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde Grieben, soweit es sich nicht um solche nach Baugesetzbuch (BauGB) handelt, erfolgen im Internet, zu erreichen über den Link https://www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen auf der Homepage des Amtes Schönberger Land.
§ 8 Abs. 2 wird wie folgt gefasst:
(2) Satzungen sowie sonstige öffentliche Bekanntmachungen aufgrund von Vorschriften des BauGB erfolgen durch Abdruck im Amtlichen Bekanntmachungsblatt der Gemeinden und Städte des Amtes Schönberger Land UNS AMTSBLATT. Die öffentliche Bekanntmachung nach Satz 1 ist mit Ablauf des Erscheinungstages bewirkt. Das amtliche Bekanntmachungsblatt erscheint monatlich und wird kostenlos allen Haushalten der Gemeinde; einschließlich der Ortsteile, zugestellt. Es kann auch einzeln bzw. im Abonnement gegen Entgelt bei der LINUS WITTICH Medien KG, Röbeler Straße 9, 17209 Sietow, bezogen werden. Zusätzlich zur öffentlichen Bekanntmachung nach Satz 1 erfolgt eine nachrichtliche Veröffentlichung auf der Internetseite des Amtes Schönberger Land zu erreichen über den Link https://www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen.
§ 8 Abs. 2 wird zu Abs. 3
§ 8 Abs. 3 wird zu Abs. 4
§ 8 Abs. 4 wird zu Abs. 5
§ 9 wird wie folgt neu gefasst:
§ 7 der Hauptsatzung tritt rückwirkend zum 18.05.2020 in Kraft. Alle weiteren Bestimmungen dieser Hauptsatzung treten nach Abschluss des qualifizierten Anzeigeverfahrens bei der Landrätin des Landkreises Nordwestmecklenburg als untere Rechtsaufsichtsbehörde am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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90,2 kB
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