26.11.2020 - 9.2 Bebauungsplan Nr. 23 "Wohngebiet zwischen Dasso...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.2
- Gremium:
- Stadtvertretung Schönberg
- Status Beschluss:
- Autorisiert 05.01.2021
- Datum:
- Do., 26.11.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:35
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
1. Die Stadtvertretung der Stadt Schönberg fasst den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 23 für das „Wohngebiet zwischen Dassower Straße und Feldstraße“.
Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 23 wird wie folgt begrenzt:
- im Norden: durch die Umgehungsstraße B 104,
- im Osten: durch die Dassower Straße,
- im Süden: durch die rückwärtige Bebauung der Grundstücke an der Lindenstraße,
- im Westen: durch die Feldstraße bzw. eine ergänzende Baumöglichkeit für
Flächen westlich der Feldstraße mit Übergang zu landwirtschaftlichen Flächen.
Die Abgrenzung des Plangebietes ist als Anlage beigefügt.
2. Die Planungsziele bestehen im Folgenden:
- Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Wohnbebauung,
- Bildung der Abschnitte auf der Ebene des Vorentwurfs für die zukünftige Entwicklung des gesamt städtebaulichen Konzeptes und Gliederung in Teilbebauungspläne,
- Berücksichtigung der Anforderungen an die Gemeinbedarfsinfrastruktur und Freizeit und Erholungsinfrastruktur,
- Sicherung und Nachweis der leistungsfähigen verkehrlichen Anbindung.
3. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
4. Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren geändert.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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541,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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496,1 kB
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