16.03.2021 - 7.5 Bebauungsplan Nr. 14 der Gemeinde Selmsdorf "Wo...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.5
- Gremium:
- Gemeindevertretung Selmsdorf
- Status Beschluss:
- Autorisiert 13.05.2021
- Datum:
- Di, 16.03.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:33
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zu diesem Tagesordnungspunkt wird Herr Hufmann vom gleichnamigen Planungsbüro begrüßt. Die Gemeindevertretung erteilt einstimmig das Rederecht für Herrn Hufmann.
Herr Hufmann schildert die ausführlichen Beratungen im Fachausschuss.
Herr Stoeter ergänzt, dass sich der Bauausschuss intensiv mit den Inhalten des Bebauungsplanes und darüber hinaus auch mit der Bezeichnung befasst hat. Der Bauausschuss schlägt vor, den B-Plan Nr. 14 als „Wohngebiet am Dorfpark“ zu bezeichnen. Weiterhin wurden auch noch einmal die geplanten Bäume an der Planstraße A (Hauptstraße) betrachtet.
Beschluss:
- Für das in der Anlage dargestellte rd. 2,1 ha große Gebiet in der Ortslage Selmsdorf, begrenzt im Norden durch eine öffentliche Parkanlage, im Osten durch Grünland, im Süden durch Wohnbebauung und Hausgärten sowie im Westen durch die Ernst-Thälmann-Straße und angrenzende Wohnbebauung, umfassend die Flurstücke 177/1 (teilw.), 289/2, 290/1 und 290/4, Flur 3, Gemarkung Selmsdorf Dorf, soll die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 14 mit der Gebietsbezeichnung „Wohngebiet am Dorfpark“ aufgestellt werden.
- Es wird folgendes Planungsziel verfolgt:
Mit dem Bebauungsplan Nr. 14 beabsichtigt die Gemeinde Selmsdorf, die planungs-rechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes (WA) gemäß § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) zur Bebauung mit Einfamilienhäusern innerhalb der Ortslage Selmsdorf zu schaffen.
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selmsdorf billigt den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 14 „Wohngebiet am Dorfpark“. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
- Die Gemeindevertretung beschließt, mit dem vorliegenden Vorentwurf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit soll durch Aushang des Vorentwurfs im Amt Schönberger Land sowie im Internet durchgeführt werden.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4,9 MB
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2
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(wie Dokument)
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2,7 MB
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3
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(wie Dokument)
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8,4 MB
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4
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(wie Dokument)
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3 MB
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