11.01.2022 - 6.14 Gesetz zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähig...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Pahl erläutert die Notwendigkeit der Beschlussfassung sowie die fehlende Vorberatung im Hauptausschuss. Der Sitzungsdienst wird daher ab sofort wieder online stattfinden. In der Vorlage geht es ausschließlich um die Aufgabenübertragung an den Hauptausschuss, da diese Übertragungen auf maximal 3 Monate befristet sind.

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Beschluss:

 

Die Stadtvertretung beschließt, dass gemäß § 2 Abs. 4 des Gesetzes zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie der Hauptausschuss in Angelegenheiten entscheidet, die ihr durch Gesetz oder Ortsrecht vorbehalten sind. Die Aufgabenübertragung ist befristet bis zum 08.04.2022.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

12

0

0

 

Online-Version dieser Seite: https://amtschoenbergerland.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1000579&TOLFDNR=1014431&selfaction=print