22.03.2022 - 5.5 Beratung zum Satzungsentwurf über die Sondernut...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.5
- Gremium:
- Hauptausschuss der Stadt Dassow
- Status Beschluss:
- Autorisiert 03.05.2022
- Datum:
- Di., 22.03.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich III
- Bearbeiter:
- Maria Wilhelms
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Pahl berichtet aus der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Bildung, Kultur und Tourismus. Hier wurde angemerkt, dass die Darstellung des Hundestrandes in dem Lageplan nicht korrekt verortet ist. (Dieser ist zwischen Abschnitt 2 und 3 zu verorten). Darüber hinaus wurde zu den Gebühren diskutiert, eine Änderung erfolgte jedoch nicht.
Es entsteht eine rege Diskussion, ob besondere ökologische Begebenheiten des Strandes (wie bspw. Spülsäume) in die Satzung aufgenommen werden soll. Es besteht Einheit darüber, dass bspw. durch Hinweisschilder darüber aufgeklärt werden soll, in die Satzung soll keine Aufnahme erfolgen.
Herr Westpahl merkt an, dass die zusätzlichen Haushaltsmittel für die Beschilderung aus den Einnahmen vom Bürgerwindpark Schönberg verwendet werden könnten.
Es wird ferner über die redaktionelle Darstellung des § 11 der Strandsatzung diskutiert. Es wird mit 3 Ja-Stimmen abgestimmt, dass dieser in seiner Formulierung zu ändern ist.
Beschluss:
Der Hauptausschuss empfiehlt, den vorliegenden Satzungsentwurf über die Sondernutzung des Strandbereiches der Stadt Dassow zu Badezwecken unter Beachtung der vorgenannten Änderungen und Ergänzungen aus dem Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Tourismus sowie dem Hauptausschuss zu beschließen.
Der Hauptausschuss empfiehlt das Inkrafttreten der Satzung über die Sondernnutzung des Strandbereiches der Stadt Dassow zu Badezwecken ab dem 01.05.2022.
Anlagen zur Vorlage
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