09.06.2022 - 5.2 Umbauarbeiten am Gemeindehaus Menzendorf

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Schulz gibt Erläuterungen zu den Varianten der baulichen Umsetzungsmöglichkeiten, wie in den Anlagen beigelegt.

Frau Liedtke beantwortet die Fragen zu Kreditfinanzierungen, Abschreibungen und Wirtschaftlichkeitsberechnungen. Im Gespräch wird deutlich, dass in keiner bisher vorliegenden Variante das Gebäude langfristig und nachhaltig betrachtet wird. Einigkeit besteht darüber, die Ölheizung zu ersetzen. Durch den Einsatz regenerativer Energie zur Wärmeerzeugung soll das Gebäude zukunftsfähig ausgestattet werden. Hierfür ist die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Fördermitteln zu prüfen. Ein Energieberater ist mit in die Planung einzubeziehen. Die Fördermittelzuwendung durch den Sonderbedarf in Höhe von 100.000 € bezieht sich inhaltlich auf das Herstellen der Barrierefreiheit, den Brandschutz und die Erneuerung der Heizung. Mit dem aktuellen Projektbearbeitungsstand liegt ein Angebot für Leistungen zum Herstellen der Barrierefreiheit vor. Hier soll mit ersten möglichen Arbeiten begonnen werden.

Durch den Landkreis NWM fand im April 2022 eine Brandverhütungsschau statt. Sofern das Protokoll vorliegt, soll die Planung und anschließend die Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen ausgeführt werden.

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Beschluss:

  1. Das Amt Schönberger Land beantragt beim Ministerium für Inneres und Europa M-V die Erweiterung des Zuwendungsbescheides vom 18.11.2021 über die Sonderbedarfszuwendung für die Sanierung des Gemeindehauses  Menzendorf hinaus, zusätzlich auf Maßnahmen zur Erneuerung der Heizung. Desweiteren wird die Verlängerung des Bewilligungszeitraumes über den 31.08.2022 hinaus beantragt.

 

  1. Das Amt Schönberger Land beauftragt über ein Ausschreibungsverfahren einen Energieberater für die Erarbeitung eines Energiekonzeptes für das gesamte Gebäude mit Überprüfung der Einwerbung von Fördermitteln für die Erneuerung der Heizung. In diesem Zusammenhang ist der Einsatz von regenerativen Energien vorstellbar und gewünscht.
  2. Aus dem vorliegenden Angebot für Leistungen des Bauhauptgewerkes werden die Arbeiten zum Herstellen des barrierefreien Zugangs von der Straße in das Gebäude zur Ausführung kommen. Hierfür werden die Mittel aus der Sonderbedarfszuwendung in Ansatz gebracht.
  3. Die Kosten für die Gesamtmaßnahme werden auf Grundlage des energetischen Konzeptes neu berechnet werden. Kosten, die über die bereitgestellten Haushaltsmittel für 2022 in Höhe von 213.000,- € hinausgehen, werden in den Haushalt 2023/2024 aufgenommen.
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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

6

0

0

 

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Realisierung

Bericht zum Stand der Umsetzung:

  wird derzeit umgesetzt.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amtschoenbergerland.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1000717&TOLFDNR=1017584&selfaction=print