22.09.2022 - 10.8 Annahme und Entsorgung von Grünschnitt und Gart...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Herr Stickel fragt an, woher der Arbeitsauftrag zur Erstellung einer solchen Vorlage kommt? Es gibt einen gültigen Beschluss, dass die Stadt Schönberg keine Grünschnittentsorgung möchte. Der Beschluss war in keinem Fachausschuss und hätte dort vorher beraten werden müssen.

Herr Korn gibt an, dass er den Tagesordnungspunkt auf die Tagesordnung genommen hat.

Es erfolgt eine allgemeine Diskussion über diesen Tagesordnungspunkt.

Jeder hat die Möglichkeit sich eine grüne Tonne anzuschaffen. Die Stadt würde mit der Grünschnittannahme die Einwohner subventionieren.

Prinzipiell könnte die Annahmestelle gut sein, doch wenn man Gebühren erheben möchte, muss das kalkuliert sein, dafür benötigt man eine Satzung, doch die liegt nicht vor.

Wie viele Kosten müsste die Stadt tragen, welche Gebühren kommt auf die Bürger zu? Wird dann ein Container aufgestellt? Wer soll die Annahme koordinieren? Wenn es über die Stadtarbeiter läuft muss dann noch Technik (Maschinen, Schaufeln, Arbeitsschutzbekleidung, …) angeschafft werden?

 

Herr Korn stellt den Antrag für eine namentliche Abstimmung. Dies wird einstimmig angenommen.

Abstimmungsergebnis:

Herr Busse   Ja

Herr Heinze   Nein

Frau Behr   Nein

Herr Behrens   Nein

Herr Callies   Nein

Herr Jörke   Nein

Herr Lange   Nein

Herr Oeser   Nein

Herr Schlaberg  Ja

Frau Schoodt   Nein

Herr Schwabe   Enthaltung

Herr Stickel   Nein

Herr Zwiebelmann  Ja

Herr Korn   Ja

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Schönberg beschließt die Umbuchung der Mittel für die vorgesehene Renovierung des Gemeindehauses Lockwisch aus der Haushaltsstelle 11401-52313-56 auf die Haushaltsstelle 45101-5292 zur Grünschnittannahme.

Gleichzeitig erfolgt der Grundsatzbeschluss für eine zukünftig kostenpflichtige Annahme und Entsorgung von Grünschnitt und Gartenabfällen auf dem städtischen Grundstück (Rudolf-Hartmann-Straße Nr. 8) für private Grundstückseigentümer, die ihren Wohnsitz in der Stadt Schönberg mit ihren Ortsteilen haben, beginnend ab dem 01. Oktober 2022, anzubieten. Zudem wird eine Kooperationsvereinbarung rückwirkend zum 01.01.2022 mit dem Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Nordwestmecklenburg geschlossen.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

4

9

1

 

 

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Realisierung

Bericht zum Stand der Umsetzung:

Zur Kenntnis genommen. 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amtschoenbergerland.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1000776&TOLFDNR=1019228&selfaction=print