15.11.2022 - 5.3 Entwurf der Teilfortschreibung des Regionalen R...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Frau Pahl erläutert den Sachverhalt.

Es stört, dass es keinen Stadt-Umland Raum Lübeck mehr gibt. Schleswig-Holstein hat immer noch Ordnungsräume, die Ober- sowie Mittelzentren umfassen.

Wichtig ist, dass die Entwicklungsspielräume der Stadt Dassow im Nahbereich Lübeck erhalten und darauf abgestimmt werden müssen. Zudem sind die Mitglieder sich einig, dass die Fortschreibung des gesamten RREP vorgenommen werden soll. Es können nicht einzelne Kapitel voneinander losgelöst betrachtet werden.

Zusätzlich ist der Begriff Hauptort dahingehend zu konkretisieren, dass damit auch ortsnahe Ortsteile umfasst werden. Die Ortsteile Vorwerk, Lütgenhof und Kaltenhof gehören zum Hauptort Dassow dazu, da sie fußläufig erreichbar sind.

Reduzieren

Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Bauen empfiehlt:

Die Stadtvertretung der Stadt Dassow beschließt folgende Inhalte für die Stellungnahme im Rahmen der 2. Beteiligung zu Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungs-programms Westmecklenburg Kapitel 4.1 Siedlungsentwicklung und Kapitel 4.2 Wohnbauflächenentwicklung:

A) Die Entwicklungspotentiale Dassow müssen auch in Bezug auf die Bedarfe im Raum Lübeck Berücksichtigung finden.

B) Der Begriff Hauptort ist zu konkretisieren und muss auch ortsnahe Ortsteile umfassen.

Die Inhalte bilden die Grundlage für die Erstellung der Stellungnahme. Die Amtsverwaltung wird beauftragt, eine Stellungnahme zu verfassen.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

5

0

0

 

 

Online-Version dieser Seite: https://amtschoenbergerland.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1000841&TOLFDNR=1020493&selfaction=print