15.11.2022 - 5.4 Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahre...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Herr Matzke informiert die Ausschussmitglieder über die Vorortbegehung von letztem Samstag. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass das Grün zwischen den Ferienwohnungen und Wohnen durchaus seine Berechtigung hat. Eine Erschließung gibt es an der Stelle nur fußläufig. 

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Beschluss:

 

Die Stadt Dassow stimmt dem Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für eine Teilfläche des Flurstücks 88, Flur 3 der Gemarkung Barendorf und somit einer Entwicklung vom Grundsatz her zu.Die Kosten des Verfahrens hat der Antragsteller zu übernehmen, der Stadt dürfen keine Kosten entstehen.

Der hier in Rede stehende Geltungsbereich ist im Rahmen einer städtebaulich gesamtheitlichen Betrachtung in den Bereich des B-Plans Nr. 31 einzubeziehen.

Die Amtsverwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Städtebaulichen Vertrag zwischen der Stadt Dassow und den Antragstellern vor Einleitung des Verfahrens zur Beschlussfassung vorzubereiten.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

0

4

1

 

 

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