15.11.2022 - 5.2 Satzung über den einfachen Bebauungsplan Nr. 40...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Mahnel vom gleichnamigen Planungsbüro erhält einstimmig Rederecht und erläutert die Vorlage. Die Variantenmöglichkeiten wurden mit den heutigen Kenntnissen und Bestandsunterlagen geprüft. Empfehlenswert ist die Nutzungsart als Allgemeines Wohngebiet, der hohe Schutzanspruch als Reines Wohngebiet ist nicht gegeben. Es gibt im Gebiet in einem Haus 3 Ferienwohnungen und 2 Zweitwohnungen im Gebiet. Hier ist die Frage der Zulässigkeiten oder Ausnahmeregelungen.

Die Bürgermeisterin Frau Pahl empfiehlt die Ausweisung als Allgemeines Wohngebiet. Die bestehenden Nutzungen (u.a. Ferienwhg.) sollen im Bestand belassen werden, sind aber in der Zukunft auszuschließen. Es gibt maximal für eine Hauptnutzung eine untergeordnete Ferienwohnungsnutzung. Bei zukünftigen Ausschluss ist die Anpassung der Begründung erforderlich. Herr Matzke empfiehlt für zukünftig den Ausschluss von Ferien- und Zweitwohnungen. Zudem wird die Frage der Festsetzung zur Anzahl der Wohnungen je Haus gestellt.

Im Ergebnis ist man sich unter den Anwesenden einig, dass das Gebiet als Allgemeines Wohngebiet (Variante 1) ausgewiesen werden soll.       

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Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Bauen empfiehlt die Variante 1

 

1. Die Stadtvertretung der Stadt Dassow billigt den Entwurf des einfachen Bebauungsplanes Nr. 40 für den Ortsteil Rosenhagen an der "Straße des Friedens" und bestimmt den Entwurf zur Öffentlichkeitsbeteiligung sowie zur Beteiligung der Behörden.

2. Die Aufstellung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 40 für den Ortsteil Rosenhagen an der "Straße des Friedens" erfolgt gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren.

3. Der räumliche Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:

- straßenbegleitende Bebauung an der „Straße des Friedens“ vom südlichen Ortseingang mit der Hausnummer 1 bis zur Hausnummer 5 auf der westlichen Seite der Straße und mit den Hausnummern 13 bis Hausnummer 19 auf der östlichen Seite der „Straße des Friedens“.

4. Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist in Form einer öffentlichen Auslegung durchzuführen.

5. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist durchzuführen.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

5

0

0

 

 

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