08.11.2022 - 5.2 Bauvorhaben Am Speckturm

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Wortprotokoll

Frau Wuttke bringt ihr Missfallen über das durch die Stadt Schönberg befürwortete und durch den Landkreis genehmigte Bauvorhaben Am Speckturm zum Ausdruck. Ein solches Vorhaben hätte ihrer Meinung nach nicht dort genehmigt werden dürfen.

Herr Stickel erläutert sodann, dass jeder Grundstückseigentümer das Recht hat, für sein Grundstück Bauanträge zu stellen. Die Stadt prüft lediglich die Zulässigkeit auf der Grundlage ihrer Planungshoheit. Das Baurechtliche prüft der Landkreis und erteilt die Baugenehmigung. Auch wenn die Stadt dem Bauvorhaben nicht zugestimmt hätte, was begründet werden müsste, ersetzt der Landkreis dieses nach baurechtlicher Prüfung und erteilt trotzdem die Baugenehmigung.

Grundstückseigentümer hätten die Möglichkeit, privatrechtlich dagegen vorzugehen.

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