29.11.2022 - 5.4 Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahre...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Frau Pahl informiert darüber, dass auf Grund umfänglicher Diskussionen in den Ausschüssen die Vorlage zurückgestellt wurde. Daraufhin wurde ein Vor-Ort-Termin mit einigen Vertretern der Stadt vorgenommen.

Herr Matzke berichtet aus dem SWB Ausschuss, dass man sich gegen die Einleitung eines Bauleitplanverfahren entschieden hat. Die Meinung des SWB Ausschusses wird im Hauptausschuss bestätigt.

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Beschluss:

Die Stadt Dassow stimmt dem Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für eine Teilfläche des Flurstücks 88, Flur 3 der Gemarkung Barendorf und somit einer Entwicklung vom Grundsatz her zu. Die Kosten des Verfahrens hat der Antragsteller zu übernehmen, der Stadt dürfen keine Kosten entstehen. Der hier in Rede stehende Geltungsbereich ist im Rahmen einer städtebaulich gesamtheitlichen Betrachtung in den Bereich des B-Plans Nr. 31 einzubeziehen. Die Amtsverwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Städtebaulichen Vertrag zwischen der Stadt Dassow und den Antragstellern vor Einleitung des Verfahrens zur Beschlussfassung vorzubereiten.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

0

4

0

 

 

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