14.03.2023 - 6.2 Ergänzungssatzung der Stadt Dassow für den Bere...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

  1. Die aufgrund der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 eingegangenen Stellungnahmen sowie die Stellungnahmen der Nachbargemeinden hat die Stadt Dassow unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft. Stellungnahmen der Öffentlichkeit liegen nicht vor.

Es ergeben sich:

  • zu berücksichtigende,
  • teilweise zu berücksichtigende
  • und nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.

Das Abwägungsergebnis macht sich die Stadt Dassow zu eigen und ist Bestandteil dieses Beschlusses.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

11

0

0

 

 

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Realisierung

Bericht zum Stand der Umsetzung:

- Beschlussauszug an zuständigen Planer (pbm) übermittelt

- Versand der Abwägungsmitteilung erfolgt über die Amtsverwaltung

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