14.03.2023 - 6.3 Ergänzungssatzung der Stadt Dassow für den Bere...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Dassow beschließt gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) die Ergänzungssatzung für den Bereich Teilgartenstraße 3, bestehend aus der Planzeichnung und dem Satzungstext, als Satzung.
  2. Die Begründung wird gebilligt.
  3. Der Beschluss durch die Stadtvertretung der Stadt Dassow über die Ergänzungssatzung für den Bereich Teilgartenstraße 3 gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB ist nach § 34 Abs. 6 BauGB i.V.m. § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist auch anzugeben, wo die Ergänzungssatzung mit Begründung während der Öffnungszeiten von allen Interessierten eingesehen werden kann und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass die in Kraft getretene Satzung ergänzend in das Internet eingestellt wird.
  4. Das Amt Schönberger Land wird beauftragt, die ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses vorzunehmen.
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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

11

0

0

 

 

 

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Realisierung

Bericht zum Stand der Umsetzung:

- Beschlussauszug an zuständigen Planer (pbm) übermittelt, mit der Bitte um…

   Fertigstellung der Satzungsunterlagen

   Vorbereitung der Bekanntmachung

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