04.05.2023 - 6.2 Erarbeitung einer Richtlinie zur Gewährung fina...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Es wurden Änderungsvorschläge für den Zeitpunkt der Antragsstellung sowie abschließenden Beratung der Förderanträge benannt. Hierbei waren sich die Ausschussmitglieder einig, diese so in die Richtlinie zu übernehmen. Gemäß der Änderung ist es möglich Anträge bis zum 31.12. des laufenden Jahres für das Folgejahr zu stellen. Eine Entscheidung über die Vergabe der Fördermittel wird dann bis zum 31.03. des Folgejahres erfolgen. Die Änderungen sind in die Förderrichtlinie zur weiteren Beratung zu übernehmen. Anschließend folgt eine Diskussion über die Frage WER gemäß der Richtlinie einen Antrag stellen darf.

 

Folglich stellen Frau Strugalla-D’Costa und Herr Strutz Anträge.

 

Antrag Frau Strugalla-D’Costa:

Anträge können gestellt werden von Vereinen und natürliche Personen.

 

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

2

3

0

 

Antrag Herr Strutz:

Anträge können neben Vereinen, auch natürliche Personen bis zu einer Wertgrenze von 300,00 € stellen.

 

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

3

2

0

 

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Beschluss:

Der Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport der Gemeinde Lüdersdorf empfiehlt:

Die Gemeinde Lüdersdorf beschließt die Richtlinie zur Gewährung finanzieller Fördermittel gemäß der Änderungen zu den Antragsstellern und den Daten zur Einreichung und Beratung der Anträge.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

3

2

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amtschoenbergerland.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1001039&TOLFDNR=1024089&selfaction=print