08.06.2023 - 7 Satzung der Stadt Schönberg über den Bebauungsp...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

1. Die Stadtvertretung der Stadt Schönberg fasst den Beschluss über die Aufstellung des  Bebauungsplanes Nr. 24 „Amtsstraße“.

 Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 24 umfasst die Flurstücke 87/16, 87/10,  412/5 und 412/4 der Flur 2, Gemarkung Schönberg und wird wie folgt begrenzt:

 - im Norden:  durch das bebaute Grundstück (ehemaliger Trabbi-Club) in                                Angrenzung an das bebaute Grundstück der Freiwilligen Feuerwehr,

 - im Osten:  durch die Amtsstraße,

 - im Süden:  durch die bebauten Grundstücke Amtsstraße Nr. 6 und Nr. 8 und das                              bebaute Grundstück Lübecker Str. Nr. 7 (Bäckerei Schwabe) und den                                           Spielplatz in der Lübecker Straße,

 - im Westen:  durch den Rupensdorfer Bach.

2. Die Planungsziele bestehen in der Schaffung von Erweiterungsmöglichkeiten für die  Freiwillige Feuerwehr der Stadt Schönberg und in der planungsrechtlichen Sicherung und               Entwicklung des Standortes des Jugendclubs innerhalb von Gemeinbedarfsflächen.

3. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu  machen.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

15

0

0

 

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Realisierung

Bericht zum Stand der Umsetzung:

Bekanntmachung ist erfolgt. 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amtschoenbergerland.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1001073&TOLFDNR=1024848&selfaction=print