08.06.2023 - 7 Satzung der Stadt Schönberg über den Bebauungsp...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Stadtvertretung Schönberg
- Status Beschluss:
- Autorisiert 14.09.2023
- Datum:
- Do., 08.06.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
1. Die Stadtvertretung der Stadt Schönberg fasst den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Amtsstraße“.
Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 24 umfasst die Flurstücke 87/16, 87/10, 412/5 und 412/4 der Flur 2, Gemarkung Schönberg und wird wie folgt begrenzt:
- im Norden: durch das bebaute Grundstück (ehemaliger Trabbi-Club) in Angrenzung an das bebaute Grundstück der Freiwilligen Feuerwehr,
- im Osten: durch die Amtsstraße,
- im Süden: durch die bebauten Grundstücke Amtsstraße Nr. 6 und Nr. 8 und das bebaute Grundstück Lübecker Str. Nr. 7 (Bäckerei Schwabe) und den Spielplatz in der Lübecker Straße,
- im Westen: durch den Rupensdorfer Bach.
2. Die Planungsziele bestehen in der Schaffung von Erweiterungsmöglichkeiten für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Schönberg und in der planungsrechtlichen Sicherung und Entwicklung des Standortes des Jugendclubs innerhalb von Gemeinbedarfsflächen.
3. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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