08.06.2023 - 9 Satzung der Stadt Schönberg über den bebauungsp...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Mahnel gibt an, dass der Hinweis, dass es sich um Außenbereichsflächen handelt, die regelmäßig überflutet werden, mit aufgenommen wurde.

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Beschluss:

 

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Schönberg fasst den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 25 „Photovoltaik-Freiflächenanlagen westlich der Lübecker Straße“ in der Stadt Schönberg.

 Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 25 umfasst die Flurstücke 195/2, 196, 197, 198, 199, 206/3 und teilweise das Flurstück 200 („Kleinfelder Graben“) der Flur 1, Gemarkung Schönberg, Bauhof und wird wie folgt begrenzt:

 - im Nordwesten:  durch den landwirtschaftlichen Weg und den angrenzenden

     landwirtschaftlichen Betrieb Maurinehof OHG

 - im Nordosten:  durch die Lübecker Straße

 - im Osten:   durch die Lübecker Straße,

 - im Südosten:  durch die Gewerbebetriebe Bosch Service Lau Gmbh&Co.KG

  (Fahrzeuglackiererei), HaGe Großhändler für landwirtschaft-               liche Erzeugnisse und RaTi Raumausstatter& Tischler GmbH,

 - im Südwesten:  durch landwirtschaftliche Flächen,

 - im Westen:   durch landwirtschaftliche Flächen.

  1. Die Planungsziele bestehen in der Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes zur Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen.
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

15

0

0

 

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Realisierung

Bericht zum Stand der Umsetzung:

  Bekanntmachung ist erfolgt.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amtschoenbergerland.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1001073&TOLFDNR=1024850&selfaction=print