08.06.2023 - 9 Satzung der Stadt Schönberg über den bebauungsp...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Stadtvertretung Schönberg
- Status Beschluss:
- Autorisiert 19.09.2023
- Datum:
- Do., 08.06.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
- Die Stadtvertretung der Stadt Schönberg fasst den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 25 „Photovoltaik-Freiflächenanlagen westlich der Lübecker Straße“ in der Stadt Schönberg.
Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 25 umfasst die Flurstücke 195/2, 196, 197, 198, 199, 206/3 und teilweise das Flurstück 200 („Kleinfelder Graben“) der Flur 1, Gemarkung Schönberg, Bauhof und wird wie folgt begrenzt:
- im Nordwesten: durch den landwirtschaftlichen Weg und den angrenzenden
landwirtschaftlichen Betrieb Maurinehof OHG
- im Nordosten: durch die Lübecker Straße
- im Osten: durch die Lübecker Straße,
- im Südosten: durch die Gewerbebetriebe Bosch Service Lau Gmbh&Co.KG
(Fahrzeuglackiererei), HaGe Großhändler für landwirtschaft- liche Erzeugnisse und RaTi Raumausstatter& Tischler GmbH,
- im Südwesten: durch landwirtschaftliche Flächen,
- im Westen: durch landwirtschaftliche Flächen.
- Die Planungsziele bestehen in der Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes zur Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen.
- Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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985,7 kB
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