03.08.2023 - 7.7 Antrag auf Änderung des B-Planes Nr. 10 "Flöhkamp"...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beschluss:

 

Die Gemeinde Selmsdorf stimmt dem Antrag zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Flöhkamp“ gemäß Antrag (Anlage 1) vom 20. Januar 2023 vom Grundsatz her zu. Das Bauleitplanverfahren ist mit dem Landkreis abzustimmen.

Die Kosten des Verfahrens hat der Vorhabenträger zu übernehmen, der Gemeinde dürfen keine Kosten entstehen.

Die Amtsverwaltung wird beauftragt einen entsprechenden Städtebaulichen Vertrag zwischen der Gemeinde und dem Vorhabenträger vor Einleitung des Verfahrens für die Beschlussfassung vorzubereiten.

Die Eintragung eines Geh- und Fahrrechtes als Dienstbarkeit zwischen dem Vorhabenträger und dem Eigentümer des FlSt. 241/1 zum Erreichen der Garage auf dem FlSt. 241/1 muss als Anlage dem Städtebaulichen Vertrag beigelegt werden und wird somit Vertragsbestandteil zwischen Gemeinde und Vorhabenträger.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

12

0

0

 

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