19.10.2023 - 2 Einwohnerfragestunde

Reduzieren

Wortprotokoll

Durch einen Bürger wird auf den schlechten Straßenzustand in der Hauptstraße zur Hausnummer 11 hingewiesen.

Hier sollte durch das Amt geprüft werden, ob der Weg nicht über sein privates Grundstück von Hausnummer 10 und 11 verläuft. Der Eigentümer ist der Meinung, dass die Straße nicht so breit ist, sondern nur 1 m bis 2 m  und auf diesem Weg keine landwirtschaftlichen Maschinen fahren dürfen.

Des Weiteren wird auch nochmals auf den schlechten Straßenzustand/Gehweg K 15 in der Ortslage Grieben hingewiesen.

Reduzieren

Realisierung

Bericht zum Stand der Umsetzung:

Die Hauptstraße liegt im Zuständigkeitsbereich der Kreisstraßenmeisterei. Wann hier eine Sanierung erfolgt kann nicht genau gesagt werden. Die Zuwegung zu H.Nr. 11 liegt als sonstiger Weg in der Zuständigkeit der Anlieger. Die reale Breite ist mit ca. 4,0m eindeutig im GiS hinterlegt und der Bereich bis zur H.Nr. 11 korrekt. Die Nutzbarkeit ist allerdings im weiteren Verlauf durch Überbauung und Grünpflanzung durch den Eigentümer der H.Nr. 11 nicht möglich. Flurstücksgrenzen können bei Bedarf kostenfrei unter: www.geoport-nwm.de/de/themenkarte-alkis-nwm.html abgerufen werden. 

 

Online-Version dieser Seite: https://amtschoenbergerland.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1001160&TOLFDNR=1026594&selfaction=print