07.12.2023 - 10.7 Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Stadt ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Korn präsentiert die nunmehr vorgelegten Ergänzungen, die durch das Amt bisher noch nicht in die Unterlagen eingearbeitet wurden.

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Beschluss:

 

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Schönberg fasst den Beschluss über die Behandlung eingegangener Anregungen und Stellungnahmen einsch. Der vorgestellten Ergänzungen.

Es ergeben sich:

  •     zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen,
  •     teilweise zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.

Nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen ergeben sich im Rahmen des Abwägungsprozesses nicht.

Allgemeine Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

Die tabellarische Zusammenstellung ist die Abwägungsdokumentation. Die Stadtvertretung der Stadt Schönberg macht sich das Ergebnis der Abwägung zu eigen.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Behörden und Träger öffentlicher Belange, die Nachbargemeinden und die Öffentlichkeit, die Stellungnahmen abgegeben haben, die nicht berücksichtigt werden, vom Ergebnis der Abwägung in Kenntnis zu setzen.
  2. Die Abwägung der zur Satzung vorgebrachten Stellungnahmen wird wie oben dargestellt beschlossen (Abwägungsbeschluss). Die Stadtvertretung macht sich das Abwägungsergebnis zu eigen.
  3. Auf der Grundlage des Abwägungsbeschlusses sind die städtebaulichen Verträge insbesondere auch zu Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vorzubereiten.
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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

13

0

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amtschoenbergerland.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1001236&TOLFDNR=1028206&selfaction=print