01.02.2024 - 8.3 11. Änderung des Flächennutzungsplanes "Ernst-T...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Kreft übergibt das Wort an Herrn Stoeter, den Vorsitzenden des Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Selmsdorf.

Herr Stoeter beschreibt das Vorhaben und erläutert die im Bau- und Umweltausschuss beratenen Änderungswünsche im Flächennutzungsplan. Darüber hinaus trägt er den von der SPD-Fraktion erstellten Formulierungsvorschlag vor.

Die unter 2.1 im Flächennutzungsplan niedergeschriebenen Inhalte entsprechen nicht dem, was die Gemeinde in der Vergangenheit argumentativ vorgetragen hat. Die Gemeinde ist einem Grundzentrum gleichgestellt. Dementsprechend darf sie sich über ihren Eigenbedarf hinaus weiterentwickeln.

Herr Bürgermeister Kreft stellt den Antrag, die Absätze mit Bezug zum ländlichen Raum (Punkt 2.1 „Landesraumentwicklungsprogramm Mecklenburg-Vorpommern“) ersatzlos zu streichen und den zuvor vorgestellten Formulierungsvorschlag mit Bezug auf das Raumentwicklungsprogramm aufzunehmen.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung stimmt dem Antrag des Bürgermeisters zu.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

12

0

0

 

Da weitere Wortmeldungen ausbleiben, bittet Herr Kreft sodann um Abstimmung über die Beschlussvorlage.

 

 

 

 

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Beschluss:

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selmsdorf billigt den Vorentwurf der 11. Änderung des Flächennutzungsplans unter Berücksichtigung der zuvor dargestellten Änderungen. Die in der Anlage befindlichen Unterlagen sind Bestandteil des Beschlusses.

 Die Gemeinde Selmsdorf ist einem Grundzentrum gleichgestellt. Die in der Anlage 1  beigefügte Formulierung ist in den Punkt 2 „Übergeordnete Planungen bestehende               Rechtsverhältnisse“ aufzunehmen.

  1. Die Gemeindevertretung beschließt, mit dem vorliegenden Vorentwurf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1

 BauGB durchzuführen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit soll durch  Aushang des Vorentwurfs im Amt Schönberger Land sowie im Internet durchgeführt               werden.

  1. Die frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen.
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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

12

0

0

 

 

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Realisierung

Bericht zum Stand der Umsetzung:

 

Auslegung findet derzeit statt.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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